Grauer Star
Erweiterter Bewertungsausschuss beendet ungerechtfertigte Eigenbeteiligungen
Wer am Grauen Star erkrankt, kann sich darauf verlassen: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die vollständigen Kosten der medizinischen Behandlung. Dazu gehören sowohl die Operation und Nachsorge als auch die Kosten für eine monofokale Linse (die sogenannte Standardlinse). Operation und Nachsorge können auch Patientinnen und Patienten als GKV-Leistung in Anspruch nehmen, die sich für eine sogenannte Sonderlinse entscheiden. Dies hat der erweiterte Bewertungsausschuss auf Antrag des GKV-Spitzenverbandes beschlossen.