Pflegeversicherung

Pflegeberatung: Evaluation zeigt hohe Zufriedenheit

Oktober 2026

Pflegebedürftige haben seit 2009 einen gesetzlichen Anspruch auf eine Beratung zu Hilfsangeboten für ihre Situation durch ihre Pflegekasse – die sogenannte Pflegeberatung. Bereits zum dritten Mal hat der GKV-Spitzenverband die Pflegeberatung und ihre Strukturen vom IGES Institut evaluieren lassen. Die Auswertung kombiniert Daten der amtlichen Statistik mit umfangreichen Befragungen von Versicherten, Pflegekassen und Beratungspersonen. Zentrales Ergebnis: Die Zufriedenheit bei den Pflegebedürftigen ist groß.

Der Bericht zur Evaluation der Pflegeberatung zeigt: Rund 87 Prozent der Versicherten sind mit der Pflegeberatung zufrieden. Das lässt auf ein verlässliches und qualitativ hochwertiges Angebot schließen. Fast 94 Prozent der Versicherten erleben die Beratung zudem als neutral und unabhängig, und die große Mehrheit kann dem Gespräch gut folgen.

Überwiegend häusliche und telefonische Beratung

Nach einem Rückgang während der Pandemie finden die Beratungen mit 41 Prozent wieder vermehrt in der Häuslichkeit statt. Die telefonische Beratung wird mit 43 Prozent jedoch auch weiterhin vielfach genutzt. Menschen mit Migrationshintergrund berichten häufiger über Beratungen im häuslichen Umfeld. Videoberatungen werden bisher selten genutzt. Beratungsangebote für besondere Zielgruppen sind in den meisten Regionen vorhanden: Am häufigsten gibt es Angebote für Menschen mit Demenz.

Eine Frau und ein Mann im Gespräch an einem Tisch

Beratungsbedarf besteht bei den Versicherten am häufigsten zu den Themen Pflegegeld und Hilfsmittel. Zudem benötigen sie oft Unterstützung, um Leistungen der Pflegeversicherung zu beantragen.

Bekanntheit verbessern

Neben der positiven Bewertung gibt es auch Potenzial zur Weiterentwicklung: So müssen Sichtbarkeit und Bekanntheit der Angebote weiter steigen. Insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund geben häufig an, das Angebot der Pflegeberatung nicht zu kennen. Außerdem werden digitale Angebote noch wenig genutzt und einzelne Themen wie Gesundheitsförderung und Prävention in der Beratung bislang selten angesprochen.

Beratungsbesuche für Pflegegeldbeziehende

Die regelmäßigen Beratungsbesuche in der Häuslichkeit nach § 37 Absatz 3 SGB XI für Personen, die Pflegegeld beziehen, werden hauptsächlich von ambulanten Pflegediensten durchgeführt. Die Versicherten bewerten diese Beratungsbesuche sehr positiv. In rund 94 Prozent der Fälle konnten alle Fragen der Versicherten direkt beantwortet werden. Bei einem geringen Teil der Besuche, rund zwei Prozent, wurde eine nicht sichergestellte Pflege festgestellt. Ein häufiger Grund hierfür ist eine Überlastung pflegender Angehöriger. Um den pflegebedürftigen Versicherten und ihren Angehörigen frühzeitig Unterstützung anzubieten, empfiehlt der Bericht eine engere Vernetzung der Beratungsbesuche mit der Pflegeberatung durch die Pflegekassen. (yve)

Den Bericht finden Sie hier.

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