Finanzen

Gutachten bestätigt: Beiträge für ALG II-Beziehende deutlich zu niedrig

März 2018

Der GKV-Spitzenverband kritisiert seit Langem die Zahlung unsachgemäß niedriger Beiträge für gesetzlich versicherte Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II durch den Bund. Ein aktuelles Forschungsgutachten des IGES Instituts zeigt nun das Ausmaß der Unterdeckung von Beiträgen für ALG II-Beziehende auf. Bereits in seinen gesundheitspolitischen Positionen zur Bundestagswahl 2009 forderte der GKV-Spitzenverband die Zahlung annähernd kostendeckender Krankenversicherungsbeiträge durch den Bund für diese Versichertengruppe. Bis dato hat der Gesetzgeber hierauf nicht reagiert.

Im gegliederten System der sozialen Sicherung obliegt den staatlichen Fürsorgeträgern die Aufgabe der Sicherung des Lebensunterhalts Bedürftiger. Dazu gehört auch die notwendige Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung. Dass diese den gesetzlichen Krankenkassen durch das Schaffen einer gesetzlichen Versicherungspflicht übertragen wurde, ist fraglos sachgerecht. Kritikwürdig ist allerdings, dass damit zugleich die Finanzverantwortung für Fürsorgeleistungen partiell vom Fiskus auf die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verschoben wird. Denn die vom Bund gezahlte monatliche Krankenversicherungspauschale von derzeit rund 98 Euro ist für die GKV nicht annähernd ausgabendeckend. Welches Ausmaß diese Lastverschiebung von den Steuer- auf die Beitragszahlenden annimmt, zeigt ein aktuelles, im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit erstelltes Forschungsgutachten des IGES Instituts zur Berechnung kostendeckender Beiträge für gesetzlich versicherte Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II.

Beitragssatzrelevante Unterfinanzierung der GKV

Für das Jahr 2016 hat das IGES Institut eine Gegenüberstellung der Beitragseinnahmen und Ausgaben der GKV für gesetzlich versicherte ALG II-Beziehende erstellt. Bei seinen Berechnungen hat das Institut im Wesentlichen zwei Szenarien unterschieden. Im ersten Szenario wurde ein Finanzierungssaldo für alle ALG II-Beziehenden, d. h. inklusive der so genannten Aufstocker, berechnet. Denn auch für die Aufstocker, die zusätzliche Beiträge entweder aus einer Beschäftigung oder aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I erbringen, erhält die GKV die vollen ALG II-Pauschalen des Bundes. Für die gesamte Gruppe der ALG II-Beziehenden (rd. 4,3 Mio. Personen) wurde eine Unterfinanzierung der GKV in Höhe von rd. 9,6 Mrd. Euro ermittelt. Eine ausgabendeckende monatliche Beitragspauschale hätte demnach im Jahr 2016 statt rd. 90 Euro etwa 275 Euro pro Kopf betragen müssen.

Mann auf Jobsuche

Im zweiten Szenario betrachteten die Gutachter die ALG II-Beziehenden ohne Einbeziehung der Aufstocker. Für die Teilgruppe der nicht aufstockenden Leistungsempfängerinnen und -empfänger (rd. 3,7 Mio. Personen) stellt das Gutachten eine Unterfinanzierung von rd. 8,7 Mrd. Euro fest. Für die nicht aufstockenden ALG II-Beziehenden hätte die ausgabendeckende monatliche Beitragspauschale im Jahr 2016 sogar bei etwa 290 Euro pro Kopf liegen müssen.

In beiden Szenarien stellt das Gutachten also eine erhebliche, beitragssatzrelevante Unterfinanzierung der GKV fest. Angesichts der nunmehr vorliegenden Datengrundlage erneuerte der GKV-Spitzenverband nachdrücklich seine Forderung nach Zahlung angemessener Beiträge für diesen Personenkreis. Entsprechend erfreut reagierte der Spitzenverband auf die Ankündigung von Union und SPD im Koalitionsvertrag, nun schrittweise kostendeckende GKV-Beiträge für die Beziehenden von ALG II einführen und aus Steuermitteln finanzieren zu wollen.

Das Gutachten finden Sie hier.

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