Methodenbewertung
Im Interview: Die Patientensicherheit muss im Zentrum stehen
Wir alle verlassen uns darauf, dass wir als Patientin oder Patient keinen vermeidbaren Risiken ausgesetzt werden, wenn wir uns vertrauensvoll in eine ärztliche Behandlung begeben. Zurecht ist daher ein Grundsatz der medizinischen Behandlung seit der Antike „Erstens nicht schaden“ („primum non nocere“). Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bezug auf neue Behandlungsmethoden werden diesem Anspruch nicht gerecht. Insbesondere im stationären Bereich kommen (vermeintliche) Innovationen ungeprüft zum Einsatz. Unsere Expertin erklärt das Problem.