Methodenbewertung

Im Interview: Die Patientensicherheit muss im Zentrum stehen

Mai 2025

Wir alle verlassen uns darauf, dass wir als Patientin oder Patient keinen vermeidbaren Risiken ausgesetzt werden, wenn wir uns vertrauensvoll in eine ärztliche Behandlung begeben. Zurecht ist daher ein Grundsatz der medizinischen Behandlung seit der Antike „Erstens nicht schaden“ („primum non nocere“). Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bezug auf neue Behandlungsmethoden werden diesem Anspruch nicht gerecht. Insbesondere im stationären Bereich kommen (vermeintliche) Innovationen ungeprüft zum Einsatz. Unsere Expertin erklärt das Problem.

Der Gesetzgeber hat dem Gemeinsamen Bundesausschuss die Aufgabe übertragen, selbst Erkenntnisse über innovative Behandlungsmethoden zu generieren und Erprobungsstudien zu beauftragen.

Derzeit verfehlt der Regelungsrahmen jedoch sein Ziel. So ist es derzeit möglich, dass in einem Krankenhaus eine Behandlung unter hohem Aufwand im Rahmen einer notwendigen wissenschaftlichen Erprobungsstudie durchgeführt wird, die klären soll, ob eine Behandlung sicher und wirksam ist. Parallel wird die gleiche Behandlung in einem anderen Krankenhaus ohne entsprechende Vorkehrungen zur Wahrung der Patientensicherheit durchgeführt, obwohl weder Wirksamkeit noch Sicherheit hinreichend belegt sind.

Deshalb muss gesetzlich verankert werden, dass Innovationen ohne Nutzennachweis nur im Rahmen von Studien für Versicherte zur Verfügung stehen. In einem Studiensetting ist zum einen transparent, dass Nutzen oder Schadenspotential der Innovation noch nicht geklärt sind, zum anderen ist man durch die qualitativen Vorgaben der klinischen Studie so gut wie möglich geschützt. (fku)

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