Die Grafik stellt schematisch eine beispielhafte Arbeitswoche einer Beleghebamme mit insgesamt vier Geburtsbetreuungen dar:
Montag: Die Hebamme betreut durchgängig eine Versicherte. Das Kind kommt um 13.30 Uhr zur Welt. Für diese 1:1-Betreuung erhält die Hebamme einen Zuschlag für vier Stunden (zwei Betreuungsstunden vor und zwei Stunden nach der Geburt). Dienstag: Es kommen keine Versicherten in den Kreißsaal. Die Hebamme kann in dieser Zeit zwar keine Leistungen abrechnen, die Zeit aber beispielsweise für Verwaltungstätigkeiten nutzen.
Mittwoch: Die Hebamme kümmert sich wechselweise um zwei Versicherte (d.h. eine Versicherte wird betreut, die andere im Nebenraum überwacht), von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr sogar um drei Versicherte. Für Geburten in 1:2- (oder 1:3-)Betreuung erfolgt kein Zuschlag.
Donnerstag: Erst um 12.00 Uhr kommt die erste Versicherte in den Kreißsaal, deren Betreuung die Hebamme übernimmt. Ab 14.00 Uhr wird eine zweite Versicherte überwacht.
Freitag: Die Hebamme übernimmt zu Arbeitsbeginn die wechselweise Betreuung von zuerst drei Versicherten, die nach und nach entlassen werden.
Je nach Dauer und Anzahl der betreuten Versicherten kann die Hebamme pro Tag unterschiedliche Summen mit den Krankenkassen abrechnen. In dieser beispielhaften 40-stündigen Arbeitswoche wird in vier Stunden (= 10 Prozent) eine zuschlagsfähige 1-1-Geburtenbetreuung durchgeführt, in weiteren 8 Stunden (= 20 Prozent) eine 1-1-Betreuung ohne Zuschlag. In 12 Stunden (= 30 Prozent) erfolgt eine 1:2- Betreuung. Weitere zwei Stunden (= 5 Prozent) entfallen auf 1:3-Betreuungen. In den restlichen 14 Stunden (= 35 Prozent) erbringt die Hebamme keine abrechenbaren Leistungen.
Insgesamt erzielt die Hebamme im Beispiel einen Umsatz in einer Arbeitswoche von 2.005,51 Euro. Bei 20 Arbeitstagen pro Monat entspräche dies einer Gesamtvergütung von 8.022,04 Euro. Würde die Hebamme Betreuungen nachts, an Wochenenden oder Feiertagen übernehmen, erhielte sie für diese Zeiten einen Zuschlag in Höhe von 17 Prozent. Die (Gesamt-)Vergütung läge dann entsprechend höher. (fen)