Hebammen

Von Beginn an gut versorgt: Die Hebammenhilfe der GKV (Teil 2)

Februar 2023

In der gesundheitlichen Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt unterstützt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht nur ihre Versicherten (siehe Teil 1), sondern auch freiberufliche Hebammen in vielen Bereichen. Neben der regulären Vergütung von Hebammenleistungen werden zum Beispiel Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung oder für den Betrieb von Geburtshäusern übernommen.

Zuschuss zur Berufshaftpflichtversicherung

Hebammen benötigen, wie andere Berufsgruppen auch, eine Berufshaftpflichtversicherung, wenn sie freiberuflich tätig sind. Die Kosten solchen Versicherungen für geburtshilfliche Tätigkeiten steigen seit einigen Jahren überdurchschnittlich an. Früher wurden diese ausschließlich als Anteil in der Vergütung von geburtshilflichen Leistungen finanziert. Dies begünstigte Hebammen, die viele Geburten betreuen und so die Versicherungskosten überkompensieren konnten, gegenüber Hebammen mit weniger Geburten.

Im Jahr 2015 trat daher neben die anteilige Erstattung über die Leistungsvergütung der Sicherstellungszuschlag als direkter Zuschuss der GKV für die Haftpflichtversicherungskosten. Hebammen, die pro Jahr mindestens vier Geburten (wovon eine sogar abgesagt sein darf) betreuen, können den Sicherstellungszuschlag beantragen. Für eine gängige aktuelle Police erstattet der GKV-Spitzenverband ca. 9.000 Euro pro Jahr und damit über drei Viertel der Kosten unmittelbar an geburtshilflich tätige Hebammen. Ein derartiger direkter Zuschuss zur Haftpflichtversicherung für eine freiberufliche Tätigkeit ist auch im Vergleich mit anderen Berufsgruppen einmalig.

Eine Schwangere liegt auf dem Rücken, ihr Bauch wird massiert

Ausbildungsförderung für mehr Hebammen

Im Zuge der Akademisierung der Hebammenausbildung übernimmt die GKV seit 2020 weitere Kosten und fördert so den Nachwuchs: Freiberuflich tätige Hebammen, die einen Kooperationsvertrag mit einem ausbildenden Krankenhaus abschließen, erhalten für die Weiterbildung zur Praxisanleitung pauschal 9.730 Euro. Für die Anleitung jeder werdenden Hebamme während des Studiums werden weitere 6.600 Euro bei 480 Praxisstunden erstattet. Die Auszahlung erfolgt über das jeweilige Krankenhaus.

Geburtshäuser mit Qualität

Geburtshäuser, die spezielle Qualitätsanforderungen erfüllen, erhalten zusätzlich zu Leistungsvergütung und Materialpauschalen eine Betriebskostenpauschale für jede ambulante betreute Geburt. Solche Häuser dürfen den Titel „von Hebammen geleitete Einrichtung“ (HgE) tragen, das als Gütesiegel für ein qualitätsgesichertes Geburtshaus gilt. Je nachdem, ob die Geburt in der HgE vollendet wurde oder nicht, beträgt die Betriebskostenpauschale zwischen knapp 660 Euro und 804 Euro pro Geburt.

Neue Versorgungsformen sparen Wegezeiten

Unmittelbar nach Beginn der Corona-Pandemie vereinbarte der GKV-Spitzenverband zusammen mit den Berufsverbänden der Hebammen und den HgE-Verbänden zusätzliche Materialpauschalen für die persönliche Schutzausrüstung von Hebammen. Gleichzeitig wurde viele Leistungen für eine Erbringung per Video geöffnet. Dies schützte Hebammen und Versicherte vor Infektionen und ersparte Hebammen viele Wegzeiten. Die Videobetreuung kommt bei gesetzlich Versicherten und Hebammen so gut an, dass sie zügig in die Regelversorgung überführt werden soll. (fen)

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