Heilmittel

Vergütung in der Ernährungstherapie steigt

Juli 2025

Der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Berufsverbände in der Ernährungstherapie, als Vertragspartner nach § 125 SGB V, haben sich auf eine neue Vergütungsvereinbarung verständigt. Die Preise für die Leistungen werden in zwei Stufen angehoben.

Mehrere Menschen sitzen zusammen in einem Gruppengespräch, eine Frau erklärt etwas, die anderen Personen hören interessiert zu.

Die neue Vergütungsvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Mit Wirkung ab dem 1. Juni 2025 werden die Preise in der Ernährungstherapie um 2,96 Prozent erhöht. Im Juni des Folgejahres erfolgt eine weitere Anpassung der Preise um 2,5 Prozent. Die vereinbarte Preisanpassung in zwei Stufen berücksichtigt die retrospektiven Veränderungen und angenommenen prospektiven Entwicklungen der allgemeinen Tarifentwicklung des TVöD Bund (Personalkosten), der Inflationsrate (Sachkosten) und des Büromietenindexes (Gemeinkosten).

Diese Preissteigerungen sind das Ergebnis eines fairen Interessensausgleichs zwischen den Vertragspartnern. (kwi)

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