Die neue Vergütungsvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Mit Wirkung ab dem 1. Juni 2025 werden die Preise in der Ernährungstherapie um 2,96 Prozent erhöht. Im Juni des Folgejahres erfolgt eine weitere Anpassung der Preise um 2,5 Prozent. Die vereinbarte Preisanpassung in zwei Stufen berücksichtigt die retrospektiven Veränderungen und angenommenen prospektiven Entwicklungen der allgemeinen Tarifentwicklung des TVöD Bund (Personalkosten), der Inflationsrate (Sachkosten) und des Büromietenindexes (Gemeinkosten).
Diese Preissteigerungen sind das Ergebnis eines fairen Interessensausgleichs zwischen den Vertragspartnern. (kwi)