Modellprogramm Telepflege

Videokommunikation in der Pflege – erste Bilanz

Februar 2026

Ist Video in der Pflegekommunikation eine sinnvolle Ergänzung? Mit dieser Fragestellung hat sich der GKV-Spitzenverband im Modellprogramm zur Erprobung der Telepflege beschäftigt. Die Ergebnisse liegen nun vor und zeigen: Die Kommunikation per Videodienst ist in bestimmten Fällen durchaus geeignet. Das gilt besonders für Beratungen von pflegebedürftigen Menschen und ihren An- und Zugehörigen sowie für die fachärztliche Einbindung bei Fallbesprechungen und Konsultationen.

Insgesamt zwölf bundesweit geförderte Projekte haben Videokommunikation in der pflegerischen Versorgung auf Praxistauglichkeit geprüft. Sie adressierten dabei unterschiedliche Versorgungsformen: ambulante, teilstationäre und stationäre sowie Kinder- und Jungendpflege. Pflegefachperson erprobten dabei verschiedene Kommunikationsanlässe mit einem zertifizierten Videodienst nach § 365 Absatz 1 SGB V.

Videokommunikation spart Zeit und Kapazitäten

Die Projekte wurden wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass durch den Einsatz von Video insbesondere im ländlichen Raum lange Fahrtwege entfallen und Zeit eingespart werden kann. Beratungen per Video entlasten auch erwerbstätige An- und Zugehörige. Jedoch gibt es noch Anpassungsbedarfe: Aktuell sind die Videodienste noch stark medizinisch ausgerichtet und Videobesprechungen noch nicht fest im pflegerischen und ärztlichen Arbeitsalltag integriert.

Eine Pflegekraft vor einem PC-Monitor

Bis Ende 2027 werden basierend auf den Ergebnissen des Modellprogramms bundesweite Empfehlungen mit den relevanten Akteuren der Pflege auf Bundesebene erarbeitet. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege stellt künftig außerdem Anleitungen zur Nutzung von Video in der pflegerischen Versorgung bereit. (brg)

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