Krankenkassen

Verwaltungskosten der GKV: Beratung bleibt Kernaufgabe der Krankenkassen

Februar 2026

Die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen machen einen relevanten, aber relativ geringen Teil der Gesamtausgaben aus. 2024 lag ihr Anteil bei 3,86 Prozent. Das bedeutet: Rund 96 Prozent der Mittel fließen direkt in die gesundheitliche Versorgung der Versicherten. Gleichwohl ist auch die Verwaltung unverzichtbar – sie sichert die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems und die fortwährend erforderliche Betreuung der Versicherten.

Die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen machen einen relevanten, aber relativ geringen Teil der Gesamtausgaben aus. 2024 lag ihr Anteil bei 3,86 %. Das bedeutet: Rund 96 % der Mittel fließen direkt in die gesundheitliche Versorgung der Versicherten. Gleichwohl ist auch die Verwaltung unverzichtbar – sie sichert die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems und die fortwährend erforderliche Betreuung der Versicherten.

Beratung und Betreuung ist zentraler Bestandteil von Versorgung

Was oft übersehen wird: Die Verwaltungskosten der Krankenkassen sind zu etwa 85 Prozent Personalkosten. Und dieses Personal wird tagtäglich für die komplexen sozialrechtlichen Aufgaben der Beratung, Aufklärung, Auskunft, für die laufende Antragsbearbeitung und das Fallmanagement benötigt. Ein erheblicher Teil dieser Verwaltungskosten sind direkte Serviceleistungen für die Versicherten. Die Mitarbeitenden der Krankenkassen klären Versicherungsverhältnisse (Mitgliedschaft, Familienversicherung, Beitragsrecht), beraten schnell und kompetent zu Leistungen, Prävention und Pflege. Sie helfen bei individuellen Gesundheitsfragen, unterstützen bei komplexen Entscheidungen und sorgen dafür, dass notwendige Leistungen erbracht werden. Diese persönliche Betreuung ist ein zentraler Bestandteil der Versorgung. Und dies in den unterschiedlichsten Lebenslagen, wenn man so will, „von der Wiege bis zur Bahre“.

Eine Balkengrafik, die die Leistungsausgaben und die Verwaltungskosten der GKV in den Jahren 2014 bis 2024 zeigt

Anzahl der Krankenkassen verändert nicht den Betreuungsaufwand

Im Durchschnitt benötigen Krankenkassen knapp zwei Mitarbeitende je 1.000 Versicherte. Entschließen sich Krankenkassen zu fusionieren, bleibt nach einer Vereinigung die Anzahl der Versicherten und damit auch der grundsätzliche Betreuungsaufwand unverändert. Dies erklärt auch, weshalb durch die Vereinigung die Anzahl der Beschäftigten und damit die Personalkosten nur in geringem Maße reduziert werden können. Gleichwohl ist die Zahl der Krankenkassen seit Jahrzehnten rückläufig. In der wettbewerblich organisierten gesetzlichen Krankenversicherung werden freiwillige Vereinigungen von Krankenkassen seit Jahrzehnten genutzt, um Synergieeffekte zu erzielen, etwa bei der Entwicklung, dem Erwerb oder der Nutzung von IT-Anwendungen, oder um Kostenvorteile zu generieren, etwa durch ein stärkeres Gewicht bei Preisverhandlungen mit Vertragspartnern.

Grafik, die die Anzahl der Krankenkassen von 1970 bis 2026 darstellt. 2026 gibt es 93 Krankenkassen

Personal trotz höherer Anforderungen reduziert

Bemerkenswert ist: Der Personalbestand der gesetzlichen Krankenkassen wurde in den letzten Jahren reduziert – von 136.493 Vollzeitstellen im Jahr 2015 auf 132.250 im Jahr 2024 (-3,1 Prozent). Die Anzahl der Versicherten nahm hingegen im gleichen Zeitraum um etwa 3,8 Mio. Personen von rd. 70,7 Mio. auf rd. 74,6 Mio. zu – ein Plus von 5,4 Prozent.

Die Anforderungen an Krankenkassen und ihre Mitarbeitenden durch neue gesetzliche Aufgaben und Vorgaben sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Trotzdem blieben die Verwaltungskosten in den letzten Jahren stabil – oder sanken sogar. 2015 lag der Anteil noch bei 4,88 %, heute sind es unter vier Prozent. Je Versicherten betrugen die durchschnittlichen Verwaltungskosten 2024 170,04 Euro. Das sind 14,17 Euro im Monat.

Effizienz, Wirtschaftlichkeit und persönliche Betreuung in der GKV

Während die Verwaltungskosten der GKV regelmäßig in der öffentlichen Diskussion stehen, bleiben die deutlich höheren Pro-Kopf-Ausgaben der privaten Versicherungsunternehmen für Verwaltung und Vertrieb – im Jahr 2023 waren es durchschnittlich 518 Euro pro PKV-Vollversicherten (neuere Zahlen bisher nicht veröffentlicht) – oft unerwähnt. Dabei zeigt der Vergleich: Die GKV arbeitet effizient und wettbewerbsorientiert. Während die GKV von jedem Beitragseuro rund 96 Cent für die unmittelbare gesundheitliche Versorgung ausgibt, sind es bei der PKV lediglich rund 89 Cent.

In schwierigen Situationen – etwa bei einer schweren Erkrankung – ist kompetente Beratung besonders wichtig. Verwaltungskosten sind deshalb ein Beitrag zur Versorgungssicherheit und Orientierung im Gesundheitswesen. Sie sind Ausdruck eines Systems, das Service und Qualität ernst nimmt. Das Ziel der GKV ist klar: Mit schlanken Strukturen und digitaler Innovation lässt sich beides verbinden – Wirtschaftlichkeit und persönliche Betreuung. (kme / tbe)

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