Heilmittel

Vergütung in der Physiotherapie und Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie steigt

Februar 2026

Der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Berufsverbände in der Physiotherapie sowie der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie (SSSST) haben sich trotz schwieriger Ausgangslage erfolgreich auf neue Vergütungen geeinigt.

Ergebnisse im Bereich Physiotherapie

Die Preise für die Leistungen nach § 125 SGB V sind zum 1. Januar 2026 um + 2,49 Prozent gestiegen. Die Preisentwicklung berücksichtigt sowohl rückblickende Veränderungen als auch angenommene zukünftige Entwicklungen wesentlicher Kostenfaktoren. Dazu zählen insbesondere:

  • die allgemeine Tarifentwicklung des TVöD Bund (Personalkosten),
  • die Inflationsrate (Sachkosten),
  • sowie der Büromietenindex (Gemeinkosten).

Eine wichtige Neuerung betrifft die Abrechnung von Blankoverordnungen gemäß § 125a SGB V: Hier verständigten sich die Vertragsparteien darauf, dass nun auch hier das Behandlungsdatum und nicht mehr das Verordnungsdatum für die Anwendung der aktuellen Preise maßgeblich ist.

Die neuen Vergütungsvereinbarungen sind zum 01. Januar 2026 in Kraft getreten und frühestens zum 31. Dezember 2026 kündbar.

Eine Therapeutin macht Sprechübungen mit einem Kind

Ergebnisse im Bereich Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie (SSSST)

Im Jahr 2025 musste die Vergütungsvereinbarung in der SSSST noch von der Schiedsstelle festgesetzt werden. In dieser Verhandlungsrunde konnten sich die Vertragsparteien nach intensiven Verhandlungen einigen.

Dabei wurden die gesetzlich vorgegebenen Preisparameter Personal-, Sach- und Gemeinkostenentwicklung für die Anpassung der Vergütungssätze zugrunde gelegt.

Zentrale Bestandteile der Einigung sind die gemeinsame Festlegung auf verbindliche Parameter für die Weiterentwicklung der Vergütungssätze, die Bildung eines einheitlichen Minutenwertes in Höhe von 1,268 Euro sowie die Festlegung der für die Therapie erforderlichen Zeit für die Vor- und Nachbereitung sowie Dokumentation, abgekürzt VND.

Die VND beträgt künftig für alle Therapieleistungen einheitlich 15 Minuten. Die Erhöhung der Preise fällt aufgrund des einheitlichen Minutenwertes unterschiedlich aus. So finanziert die GKV die „Einzeltherapie 45 Minuten“ zukünftig mit 76,06 Euro, bisher 71,67 Euro. Gleichzeitig erhöht sich die Regelleistungszeit (Regelbehandlungszeit + VND) von 55 auf 60 Minuten. Leistungen ohne VND (z.B. die Diagnostikpositionen) werden einheitlich um +3,06 Prozent angehoben. Alle Preise gelten ab dem 1. Juli 2026. bis mindestens zum 31.März 2027. In der Zeit vom 01. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2026 gelten die Preise des Jahres 2025.

Mit der Einigung konnten die Vertragsparteien in beiden Bereichen der Heilmittelversorgung einen verantwortungsvollen und konstruktiven Abschluss erzielen und den Grundsatz einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik einhalten. (kwi / hjw)

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