Heilmittel

Mehr Transparenz, Effizienz und Qualität dank der eVerordnung

Dezember 2025

Die fortschreitende Digitalisierung erfasst zunehmend sämtliche Bereiche des Gesundheitswesens. Ein Element dieser Transformation ist die Einführung der elektronischen Verordnung (eVerordnung) im Heilmittelbereich nach § 360 SGB V. Seit September 2025 begleitet der GKV-Spitzenverband die Konzeption der eVerordnung bei der gematik konstruktiv und bringt seine Expertise aktiv in den Entwicklungsprozess ein. Dabei geht es um weit mehr als nur den Wechsel vom Papier zum Digitalen. Es eröffnet sich die Möglichkeit, den gesamten Versorgungsprozess grundlegend und zukunftsorientiert neu zu gestalten.

Status quo: Herausforderungen des analogen Papierprozesses

Die bisherige Heilmittelverordnung mit Papierformularen ist von zahlreichen Schnittstellen geprägt: Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten, Krankenkassen sowie Patientinnen und Patienten sind in einem komplexen Ablauf miteinander verbunden. An jeder dieser Schnittstellen entstehen potenzielle Fehlerquellen, etwa durch fehlende Informationen, Missverständnisse, Medienbrüche oder selbst etwas Banales wie ein Kaffeefleck auf dem Formular. Solche Fehler führen nicht nur zu Verzögerungen und erhöhtem Verwaltungsaufwand, sondern können auch die Qualität der Versorgung negativ beeinflussen.

Besonderheiten der Heilmittelversorgung

Für die Umsetzung der eVerordnung im Heilmittelbereich reicht es nicht, das bereits eingeführte eRezept aus dem Arzneimittelbereich einfach anzupassen. Dies liegt daran, dass im Heilmittelbereich fünf große Disziplinen (Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Podologie sowie Ernährungstherapie) existieren. Jeder einzelne Heilmittelbereich stellt spezifische Anforderungen an die Verordnung.

Eine weitere Komplexitätsebene ergibt sich aus unterschiedlichen Versorgungswegen: Neben der klassischen ärztlichen Verordnung besteht die Möglichkeit der sogenannten Blankoverordnung, bei der Therapeutinnen und Therapeuten die genaue Ausgestaltung der Behandlung selbst festlegen. Hinzu kommen Verordnungen für Patientinnen und Patienten mit langfristigem Heilmittelbedarf, für die besondere Rahmenbedingungen gelten. Diese Vielfalt macht die digitale Umsetzung anspruchsvoll und erfordert flexible, anpassungsfähige Systeme.

Eine Therapeutin hilft einem jungen Mann bei einer Übung mit Dehnbändern.

Digitale Dividende

Digitale Prozesse ermöglichen zudem bereits bei der Ausstellung durch die Ärztin bzw. den Arzt eine direkte Prüfung der Verordnung auf Vollständigkeit und Korrektheit. Dadurch lassen sich Fehler zeitnah korrigieren, noch bevor sie weitergegeben werden. Auch können Korrekturen direkt digital vorgenommen werden, sodass Unleserlichkeiten oder Informationsverluste vermieden werden.

Ein entscheidender Mehrwert der eVerordnung liegt in der erhöhten Transparenz. Wenn die Verordnungsdaten aller relevanten Beteiligten früher zur Verfügung stehen, kann dies etwa zu einer zielgenaueren und wirtschaftlicheren Verordnungsweise beitragen. Darüber hinaus lassen sich Kosten präziser prognostizieren und die Versorgungsqualität umfassender bewerten. Auffälligkeiten oder Optimierungsbedarfe können schneller erkannt und gezielt adressiert werden. Die gewonnene Transparenz macht die Versorgung auf jeder Stufe nachvollziehbar und schafft eine solide Grundlage für kontinuierliche Verbesserungen. Die eVO ist für den GKV-Spitzenverband daher die Chance für mehr Transparenz, Effizienz und Qualität in der Versorgung. (akw/fro)

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