Fehlende Ausbildungskapazitäten befördern Personalknappheit
Häufig fordern die für die Krankenhausplanung verantwortlichen Bundesländer, dass der G-BA die Personalanforderungen absenken müsse – es gebe schlicht nicht genügend qualifizierte Fachkräfte. Ein zentrales Problem liegt jedoch darin, dass die Bundesländer und Krankenhäuser selbst zu wenig Ausbildungskapazitäten bereitstellen.
Das Pflegeberufegesetz sieht für Auszubildende, die Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger werden möchten, ein Wahlrecht zur Spezialisierung vor: Sie können im letzten Drittel ihrer Ausbildung einen gesonderten Abschluss in Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wählen. Immerhin rund 14 Prozent der Auszubildenden möchten diesen Weg gehen. In der Realität fehlt es jedoch an Pflegeschulplätzen und Ausbildungskapazitäten, um diesen Ausbildungswunsch flächendeckend zu erfüllen.
Spezialisierungsmöglichkeiten regional ungleich verteilt
Brandenburg und Bayern haben keine einzige Pflegeschule, die diese Spezialisierung ermöglicht (vgl. Abbildung). Die Auszubildenden in diesen Bundesländern sind damit gezwungen, die generalistische Pflegeausbildung zu absolvieren und haben keine Möglichkeit, sich auf die Kinderkrankenpflege zu spezialisieren – obwohl das Pflegeberufegesetz ihnen dieses Wahlrecht grundsätzlich einräumt. Auch Berlin hält derzeit nur wenige Ausbildungsplätze für die Spezialisierung Kinderkrankenpflege vor. In Mecklenburg-Vorpommern ist lediglich die Vertiefung „pädiatrische Versorgung“ möglich, die spezielle Ausbildung zur Kinderkrankenpflegerin bzw. zum Kinderkrankenpfleger wird in diesem Bundesland nicht angeboten. In Niedersachsen gibt es die Ausbildungsmöglichkeit aktuell nur an einem einzigen Kinderkrankenhaus. Und auch die Strukturabfrage 2025 gemäß der Qualitätsrichtlinie zeigt: Von 313 Standorten mit Perinatalzentren Level 1 und 2 sowie Zentren mit perinatalem Schwerpunkt betreiben bundesweit lediglich 29 eine Pflegeschule mit einer Spezialisierung Gesundheit- und Kinderkrankenpflege am eigenen Haus.