Krankenhaus

Tariferhöhungsrate 2024 im Krankenhaus: Einigung trotz Differenzen

Mai 2025

Nach intensiven Verhandlungen erzielten der GKV-Spitzenverband, der PKV-Verband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) eine Einigung zur Tarifrate 2024 im Krankenhausbereich. Die vereinbarte Tariferhöhungsrate liegt 2024 bei 0,8 Prozent für somatische Krankenhäuser und 1,01 Prozent psychiatrische bzw. psychosomatische Kliniken. In der Folge dieser Vereinbarung auf Bundesebene werden nun die in den Ländern bereits vereinbarten Preise (Landesbasisfallwerte) 2025 entsprechend angepasst.

Die jährliche Vereinbarung einer Tariferhöhungsrate auf Bundesebene dient der Berücksichtigung von Tarifsteigerungen im Krankenhausbereich. Sie wurde 2015 mit dem Krankenhausstrukturgesetz eingeführt. Seit 2016 wird auf Bundesebene jährlich die Differenz zwischen den maximal möglichen Preissteigerungen (Veränderungswert) und den Tariflohnsteigerungen vereinbart. Diese Differenz bildet die Basis für die Tariferhöhungsrate, die bis 2024 eine hälftige Finanzierung durch die Kostenträger vorsah. Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) erfolgte Ende 2024 eine wesentliche Anpassung dieser Regelung von einer hälftigen hin zu einer vollständigen zusätzlichen Refinanzierung der Tarifsteigerungen.

Pflegepersonal auf einem Krankenhausflur

Schwierige Verhandlungen aufgrund zu berücksichtigender Sonderfaktoren

Die finale Tarifrate 2024 konnte erst verzögert vereinbart werden, da die Tarifverträge für die Ärzte und Ärztinnen für das Jahr 2024 erst Anfang 2025 vollständig vorlagen.

In den Verhandlungen gab es Differenzen bei der Bewertung der Auswirkungen der für das Krankenhauspersonal vereinbarten Vergütungstarifverträge. Diese betrafen insbesondere die Wirkung der Inflationsausgleichszahlungen aus dem Jahr 2023 sowie die Berücksichtigung von Vorweggewährungen von Entgeltstufen und Neuregelungen zur Fachkräftezulagen. Strittig waren u. a. die Bewertung von Einmalzahlungen im Kontext des 2024 verabschiedeten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) und die Anrechnung von Regelungen zu den Höhergruppierungen und der Personalbindung.

Tarifsteigerungen tragen nun die Beitragszahlenden

Durch die Ende 2024 mit dem KHVVG eingeführte volle Tarifrefinanzierung werden im Gießkannenprinzip flächendeckende und basiswirksame Steigerungen der Landesbasisfallwerte wirksam, die völlig unabhängig von der Einnahmeseite der GKV von allen Beitragszahlenden zu tragen sind. Schon die vorher geltende anteilige Tarifrefinanzierung bewertete der GKV-Spitzenverband aufgrund einer Vielzahl anderer sich überschneidender Finanzierungsregelungen im Krankenhausbereich als unnötig.

Die nun geltende volle Tarifrefinanzierung hat weitreichende Folgen für die Tarifverhandlungen zwischen den Tarifpartnern, da die Arbeitgeberseite nun die Möglichkeit der vollständigen und direkten Weiterreichung der Kostensteigerung an die GKV und PKV hat. Kräftige Lohnzuwächse für die Beschäftigten werden damit direkt von den Beitragszahlenden getragen. Hohe Tarifsteigerungen und damit hohe Kostensteigerungen für die GKV sind nun auch in Zukunft zu erwarten. Die Erfahrungen aus der Einführung der Pflegebudgets im Jahr 2020 und der dort geltenden vollständigen Refinanzierung der Kosten zeigen, dass hohe jährliche Steigerungsraten im Personalkostenbereich zu erwarten sind, wenn die Kosten eins zu eins refinanziert werden. (ukh)

Bleiben Sie auf dem Laufenden