Heilmittel

Entbürokratisierung und Preisfortschreibung in der Podologie

Juli 2025

Die Behandlung eingewachsener Zehennägel ist seit 2023 Bestandteil der Heilmittelversorgung in der Podologie. Zur Abrechnung der Leistung gab es bisher fünf unterschiedliche Positionen, je nachdem welche Nagelkorrekturspange verwendet wurde. Dieses komplizierte Abrechnungssystem wurde nun in Verhandlungen verschlankt.

Aus fünf mach zwei

Mit der Änderungsvereinbarung vom 16. Juni 2025 haben sich der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Berufsverbände der Podologie auf eine umfassende Überarbeitung des Bundesvertrags nach § 125 Abs. 1 SGB V verständigt. Die bisherigen fünf abrechnungsfähigen Positionen für verschiedene Spangensysteme werden durch zwei neue Pauschalen ersetzt. Diese können unabhängig vom eingesetzten Spangensystem abgerechnet werden und erfassen neben der therapeutischen Leistung auch die Kosten für die Nagelspangen. Mit dieser strukturellen Anpassung wird die Leistungserbringung spürbar entbürokratisiert, die Vergütung deutlich praxistauglicher und einfacher gestaltet. Die neuen Regelungen gelten für alle Verordnungen, die ab dem 1. Oktober 2025 ausgestellt werden.

Der Fuß einer jungen Frau wird von einer Fußpflegerin behandelt

Anhebung der Vergütung in zwei Stufen

Daneben haben sich die Vertragspartner auch auf eine neue Vergütungsvereinbarung verständigt. Sie haben die gesetzlich benannten Faktoren für die Weiterentwicklung der Preise gemeinsam bewertet. Im Ergebnis wird die Vergütung in zwei Stufen jeweils zum 1. Juli in den Jahren 2025 und 2026 um 3,18 Prozent angehoben. Darin ist eine überproportionale Anhebung der Hausbesuchspositionen enthalten. Dies war den Vertragspartnern wichtig, um die Versorgung mit Hausbesuchen weiterhin sicherzustellen. (fro)

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