Positionspapier

Primärversorgung bietet Chancen für bessere ambulante Versorgung

Juli 2025

Auf diese Diagnose können sich wohl alle Beteiligten im Gesundheitswesen einigen: Der Zugang zur ambulanten medizinischen Versorgung in Deutschland muss effizienter organisiert und konsequent auf den Bedarf der Versicherten ausgerichtet werden. Denn trotz steigender Beiträge erleben Versicherte derzeit zu oft zu lange Wartezeiten auf einen Termin. Gleichzeitig ist eine zunehmende Ungleichbehandlung zwischen privat und gesetzlich Versicherten festzustellen. Wir benötigen daher neue Antworten auf die Frage, wie die Patientin bzw. der Patient je nach medizinischer Dringlichkeit zur richtigen Behandlung kommen kann. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat seine Positionen hierzu in einem Papier veröffentlicht.

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung bietet unter dem Schlagwort Primärarztsystem gute Ansatzpunkte, die es zum Wohle der Patientinnen und Patienten zu nutzen gilt. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes ist hierbei von Anfang an das Potenzial von qualifiziertem nichtärztlichen Gesundheitspersonal im Rahmen von Delegation und Substitution zu nutzen. Entsprechend sollte daher auch von einem Primärversorgungssystem gesprochen werden.

Versorgungszugang durch hybride Ersteinschätzung schneller und effizienter organisieren

Patientinnen und Patienten erwarten zu Recht einen schnellen niederschwelligen Erstkontakt, über den der Behandlungsbedarf sowie die Dringlichkeit abgeklärt wird. Hierfür bedarf es eines standardisierten Ersteinschätzungsinstrumentes unter Nutzung digitaler Möglichkeiten. Für Menschen, die keinen digitalen Zugang haben, ist eine telefonische Ersteinschätzung zu ermöglichen. Patientinnen und Patienten wird auf diesem Wege ein im Bedarfsfall unmittelbarer Zugang in die richtige Versorgungsebene ermöglicht. Zugleich können in diesem Rahmen durch entsprechende Informationen auch eigenverantwortliche Maßnahmen der Patientinnen und Patienten unterstützt werden. Die Grundlage liefern einheitliche Vorgaben auf Basis medizinischer Kriterien für eine bedarfsgerechte Versorgung. Die erforderlichen Rahmenbedingungen sollten durch den Gesetzgeber vorgegeben und durch die Selbstverwaltung konkretisierend ausgestaltet werden, um eine qualitätsgesicherte, validierte, manipulations- und diskriminierungsfreie Anwendung sicherzustellen. Auch Krankenkassen sollte ermöglicht werden, ihren Versicherten das digitale Ersteinschätzungsinstrument zur Verfügung zu stellen.

Zwei Personen und eine medizinische Fachangestellt stehen am Empfang einer ärztlichen Praxis

Verbesserte Koordination im Primärversorgungssystem

Die Basis der medizinischen Versorgung sollte künftig die betreuende primärversorgende Praxis bilden. Als erste Anlaufstelle bei einem medizinischen Behandlungsbedarf übernimmt sie die Behandlung und die Koordination einer bedarfsabhängig erforderlichen fachärztlichen und sektorübergreifenden Behandlung. Ein solches Primärversorgungssystem kann die erlebte Versorgung für Patientinnen und Patienten insbesondere durch einen schnelleren Zugang und eine Vermeidung unnötiger Wartezeiten deutlich verbessern und wurde daher zu Recht in die aktuelle Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Gesundheit aufgenommen. (swa)

Das Positionspapier finden Sie hier.

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