Langzeitpflege

Die Pflegelöhne steigen – die Kosten auch

Dezember 2025

Die Geschäftsstelle tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege beim GKV-Spitzenverband hat zum 31. Oktober 2025 die neuen regional üblichen Entlohnungsniveaus veröffentlicht. Ergebnis: Die bundesweiten Stundenlöhne in der Langzeitpflege sind gegenüber dem Vorjahr um 4,9 Prozent auf 23,70 Euro gestiegen.

Die Geschäftsstelle ermittelt seit dem Jahr 2023 im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen jährlich die regional üblichen Entlohnungsniveaus auf Basis von Tarifverträgen und kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien. Dafür wurden in diesem Jahr mehr als 11.300 Meldungen von tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen erhoben und ausgewertet.

Lohnsteigerung variiert nach Region und Qualifikationsgruppe

Nach Berechnungen der Geschäftsstelle sind die bundesweiten Stundenlöhne in der Langzeitpflege gegenüber dem Vorjahr um 4,9 Prozent gestiegen. Die Entwicklung variiert je nach Bundesland: Während in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen der Anstieg mit 2,7 Prozent bzw. 3,6 Prozent moderat ausfiel, stiegen die Löhne in Berlin, Brandenburg und Sachsen um ca. 8 bis 9 Prozent. Der höchste Anstieg ist im Bundesland Bremen mit knapp 15 Prozent zu verzeichnen. Dies resultiert aus zwei Tarifsteigerungen (in den Jahren 2024 und 2025).

Entwicklung der durchschnittlichen Stundenlöhne in der Langzeitpflege in Deutschland

Auch zwischen den unterschiedlichen Qualifikationsgruppen der Mitarbeitenden in der Pflege oder Betreuung variieren die Lohnzuwächse: Bei deutschlandweiter Betrachtung beträgt für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung der Durchschnittslohn zukünftig 20,26 Euro. Das sind knapp 5,2 Prozent mehr als im Jahr 2024. Pflegeassistenzkräfte, also Hilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung, erhalten danach durchschnittlich 22,62 Euro. Das sind circa 5,7 Prozent mehr als bisher. Der neue Durchschnittslohn für Pflegefachkräfte beträgt 27,06 Euro, ein Plus von knapp 4,4 Prozent.

Zwei-Monats-Frist zur Umsetzung

Seit September 2022 ist die Zulassung von Pflegeeinrichtungen zur Versorgung mit einer Voraussetzung zur Entlohnung des eingesetzten Pflege- und Betreuungspersonals verknüpft: Die Entlohnung hat entweder nach einem Tarifvertrag bzw. nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen oder nach den sogenannten regional üblichen Entlohnungsniveaus zu erfolgen. Dieses ist im Durchschnitt je Beschäftigtengruppe einzuhalten. Einrichtungen, die nach regional üblichem Entlohnungsniveau bezahlen, haben die Höhe der Vergütungen spätestens zum 1. Januar 2026 anzupassen.

Lohnsteigerungen bedeuten Kostensteigerung für Pflegebedürftige und SPV

Die aktuellen Werte zeigen zwar mit 4,9 Prozent einen geringeren Anstieg als im Vorjahr (2024: ca. 8,8 Prozent), liegen aber über den Anstiegen der Entlohnungsniveaus der Ermittlungsjahre 2022 und 2023 (mit jeweils ca. 2 Prozent). Damit steigen die Löhne in der Altenpflege seit 2022 kontinuierlich und ungebremst.

Was gut für die Pflegekräfte ist, hat aber auch eine Kehrseite: Aufgrund des Teilleistungssystems in der Langzeitpflege wirken sich höhere Löhne unmittelbar auf die Eigenanteile der Pflegebedürftigen und auf die soziale Pflegeversicherung (SPV) aus. Nach Schätzung des GKV-Spitzenverbandes werden die aktuellen Lohnsteigerungen die pflegebedingten Eigenanteile in der vollstationären Pflege im Durchschnitt um rund 100 Euro pro Monat ansteigen lassen. Davon übernimmt die SPV zur Entlastung der Pflegebedürftigen im Durchschnitt rund 40 Euro. In der Summe führt dies zu Mehrausgaben der SPV von rund 260 Millionen Euro im Jahr. Die Politik muss endlich Wege aufzeigen, um die steigenden Belastungen der Pflegebedürftigen und der SPV wirksam zu begrenzen. (csc)

Bleiben Sie auf dem Laufenden