Honorarverhandlungen

Rund 1,3 Mrd. Euro mehr Honorar für Ärzte- und Psychotherapeutenschaft

Dezember 2025

Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich auf eine Weiterentwicklung der Honorare der niedergelassenen Ärzte- und Psychotherapeutenschaft verständigt. Mit dem Abschluss in Höhe von 2,8 Prozent werden die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2026 allein über höhere Preise für vertragsärztliche Leistungen voraussichtlich rund 1,3 Mrd. Euro zusätzlich für die ambulante ärztliche Versorgung ihrer Versicherten zur Verfügung stellen. Unser Experte gibt im Interview einen Einblick in die Honorarverhandlungen.

Unser Experte gibt im Interview einen Einblick, wie die Honorarverhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband ablaufen und wie das Ergebnis zu bewerten ist.

Der Verlauf der diesjährigen Verhandlungen war von der äußerst angespannten Finanzsituation der gesetzlichen Krankenkassen geprägt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sind die gesetzlichen Krankenkassen trotz zu erwartender Anstiege der Zusatzbeiträge verpflichtet, bei der jährlichen Weiterentwicklung des Orientierungswertes (Preiskomponente) die Entwicklung der Investitions- und Betriebskosten in den ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen zu berücksichtigen. Neben den allgemeinen Kostensteigerungen beispielsweise für Miete und Energie liegt der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der Lohnkosten des Praxispersonals. Bei der Ermittlung des Personalkostenindex flossen neben dem aktuellen MFA-Tarifabschluss der Jahresscheibe 2024/2025 auch die zuletzt verfügbaren Ergebnisse der Verdiensterhebung der Jahresscheibe 2023/2024 des Statistischen Bundesamtes mit ein.

Mehrere Verhandlungsrunden für Einigung notwendig

Trotz der schwierigen Ausgangslage und der anfangs weit auseinanderliegenden Forderungen beider Seiten ist es im Verlauf mehrerer Verhandlungsrunden gelungen, Mitte September im Bewertungsausschuss eine Einigung über die Weiterentwicklung des Orientierungswertes für das Jahr 2026 in Höhe von 2,8 Prozent zu erzielen. Damit stehen der vertragsärztlichen Versorgung im kommenden Jahr zusätzlich rund 1,3 Mrd. Euro zur Deckung der gestiegenen Praxiskosten zur Verfügung. Gleichzeitig haben sich die Vertragsparteien darauf verständigt, künftig die aktuellen Ergebnisse der MFA-Tarifabschlüsse und der Verdiensterhebung mit einem Gewicht von jeweils 50 Prozent bei der Ermittlung des Personalkostenindex zu berücksichtigen.

Darüber hinaus hat der Bewertungsausschuss für das Jahr 2026 eine Veränderungsrate der Krankheitslast der Versicherten (Morbiditätsstruktur) um -0,46 Prozent vereinbart. Diese gilt als Grundlage für die Veränderung des Behandlungsbedarfs, welcher als notwendige medizinische Versorgung gilt. Unter Berücksichtigung dieser Veränderungsrate wird die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) im Jahr 2026 um rund 0,1 Mrd. Euro abgesenkt.

Erhöhung des Orientierungswertes 2026 um 2,8 Prozent (Preiskomponente) 1,3 Mrd. Euro
Anpassung der MGV aufgrund der Morbiditätsveränderung 2026 (Mengenkomponente) -0,1 Mrd. Euro
Erwarteter Ausgabenanstieg für das Jahr 2026 1,2 Mrd. Euro
Voraussichtliche Gesamtsumme für die ärztliche Versorgung im Jahr 2026 52 Mrd. Euro

Prognose der Ausgaben für das Jahr 2026

Die Entscheidungen des Bewertungsausschusses zur vertragsärztlichen Vergütung für das Jahr 2026 sind nach Schätzungen des GKV-Spitzenverbandes mit folgenden Ausgaben verbunden:

Die Entscheidungen der Bundesebene sind die Grundlage für die Verhandlungen auf regionaler Ebene zwischen den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und den Verbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen. Noch nicht berücksichtigt sind in diesem Ausgabenanstieg die auf Landesebene zwischen den Gesamtvertragspartnern ggf. noch zusätzlich zu vereinbarenden Honorarveränderungen, Mengensteigerungen der extrabudgetären Leistungen, Ausgaben für neu eingeführte Leistungen sowie Ausgaben oder Einsparungen aufgrund zukünftiger gesetzlicher Regelungen. (beg/rok)

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