Ambulante Versorgung

Subkutane Tumortherapie künftig abrechenbar

Dezember 2025

Ab dem 1. Januar 2026 finanzieren die gesetzlichen Krankenkassen die subkutane Verabreichung von Tumormedikamenten im Rahmen der ambulanten Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten. Die neue Leistung soll die Behandlung für onkologische Patientinnen und Patienten erleichtern.

Die subkutane Verabreichung von Tumormedikamenten gewinnt in der ambulanten onkologischen Versorgung zunehmend an Bedeutung. Sie bietet gegenüber intravenösen Therapieverfahren unter anderem die Vorteile, dass sie weniger invasiv und mit einem geringeren Infektionsrisiko verbunden ist und gleichzeitig eine deutlich verkürzte Verweildauer der Patientinnen und Patienten in der onkologischen Schwerpunktpraxis ermöglicht. Dies bedeutet für betroffene Patientinnen und Patienten eine weniger belastende Behandlungsmöglichkeit und mehr Flexibilität im Behandlungsalltag.

Eine Pflegekraft zieht eine klare Flüssigkeit in eine Spritze auf

GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Vereinigung haben sich auf die Aufnahme der subkutanen Tumortherapie in die Onkologie-Vereinbarung verständigt. Mit der neuen Leistung findet somit zum 1. Januar 2026 eine Erweiterung der im Rahmen der qualifizierten ambulanten onkologischen Versorgung anwendbaren Tumortherapien statt. (asc)

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