Ambulante Versorgung
Subkutane Tumortherapie künftig abrechenbar
Ab dem 1. Januar 2026 finanzieren die gesetzlichen Krankenkassen die subkutane Verabreichung von Tumormedikamenten im Rahmen der ambulanten Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten. Die neue Leistung soll die Behandlung für onkologische Patientinnen und Patienten erleichtern.