Methodenbewertung

Lipödem: Liposuktion wird GKV-Leistung

Oktober 2025

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. Juli 2025 beschlossen, dass für Patientinnen mit einem Lipödem die operative Fettabsaugung (Liposuktion) in allen drei Stadien zukünftig Leistung der GKV wird. Die Entscheidung kam auf Grundlage einer eigens dafür durchgeführten Studie zustande, die den Nutzen der operativen Behandlung belegte.

Das Lipödem ist eine Fettverteilungsstörung bei Frauen, bei der sich überproportional viel Unterhautfett im Bereich der Extremitäten ansammelt und die, anders als die Adipositas, mit Schmerzen einhergeht. Weil viele Betroffene durch Kompressionstherapie, Bewegung und ggf. manuelle Lymphdrainage keine ausreichende Schmerzlinderung erreichen, hatte die Patientenvertretung beim G-BA einen Antrag auf Nutzenbewertung der Liposuktion gestellt.

Aus Mangel an Daten: G-BA initiierte Studie

Es fanden sich jedoch keine Studien, die belegten, dass die operative Behandlung den konservativen Methoden überlegen ist. Daher hat der G-BA selbst eine entsprechende Vergleichsstudie auf den Weg gebracht. Auf Basis der Ergebnisse konnte er jetzt den Nutzen der Liposuktion anerkennen.

Eine Frau mit Lipödem umfasst ihr Bein

Voraussetzungen für die Durchführung sind u. a. eine erfolglose konservative Behandlung, ein stabiles Körpergewicht unterhalb bestimmter Grenzwerte sowie ein ärztliches 4-Augen-Prinzip zur Indikationsstellung. Die Operationen können ambulant oder stationär durchgeführt werden. Nach Inkrafttreten des G-BA-Beschlusses wird der Bewertungsausschuss die Vergütung für die ambulante Erbringung festlegen, sodass die Leistung voraussichtlich Anfang 2026 auch in der vertragsärztlichen Versorgung abgerechnet werden kann. (ago, sgl)

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