Anwendungsbereich und Inhalte der Rahmenempfehlungen
Die RE-REHA gelten für stationäre Vorsorgeleistungen, für Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter, für ambulante und mobile sowie für stationäre Rehabilitation.
Die Empfehlungen betreffen zentrale Aspekte der Versorgung:
- Anforderungen an Vorsorge- und Rehabilitationskonzepte,
- indikationsspezifische Leistungsbeschreibungen,
- Personalvorgaben in Form von Personalkorridoren,
- Nachweisverfahren für Personal, Belegung und Leistungen,
- Grundsätze der Vergütung und Übergangsregelungen.
Die Leistungsbeschreibungen legen Mindeststandards für ärztliche, therapeutische, pflegerische und psychosoziale Leistungen fest und spezifizieren dabei Ziele, empfohlene Dauer sowie die jeweils zuständigen Berufsgruppen. Die RE-REHA legen zudem erstmals indikationsspezifische Personalkorridore für wesentliche Berufsbereiche fest. Dazu gehören ärztliche, psychologische und therapeutische Berufe. Die Korridore dienen als Basis für Vertragsverhandlungen auf Landesebene und sind an den jeweiligen Einrichtungskontext anzupassen. Damit wird eine bedarfsgerechte, einrichtungsindividuelle Konkretisierung der Personalvorgaben gewährleistet.