Vorsorge und Rehabilitation

Bundeseinheitliche Rahmenempfehlungen sorgen erstmals für Transparenz und Vergleichbarkeit

Oktober 2025

Mit den Rahmenempfehlungen zur Vorsorge und Rehabilitation gelten seit dem 1. Juli 2025 erstmals bundesweit einheitliche Vorgaben zu Inhalt, Umfang und Qualität der Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen sowie Grundsätze der Vergütung. Ziel ist es, Transparenz zu erhöhen, Vergleichbarkeit zu verbessern und eine klare Leistungsorientierung in der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation zu gewährleisten.

Die Rahmenempfehlungen (RE-REHA) wurden gemeinsam zwischen 13 Leistungserbringerverbänden und dem GKV-Spitzenverband verhandelt. Da keine vollständige Einigung erzielt werden konnte, wurde die Schiedsstelle eingeschaltet - ein unabhängiges Gremium, das in solchen Fällen verbindliche Ent­scheidungen trifft. Anfang März 2025 hat die Schiedsstelle die Rahmenempfehlungen festgesetzt. Künftig bilden die Rahmenempfehlungen die Grundlage für alle Versorgungs- und Vergütungsverträge der gesetzlichen Krankenkassen mit Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und betreffen damit rund 3.800 Verträge.

Anwendungsbereich und Inhalte der Rahmenempfehlungen

Die RE-REHA gelten für stationäre Vorsorgeleistungen, für Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter, für ambulante und mobile sowie für stationäre Rehabilitation.

Die Empfehlungen betreffen zentrale Aspekte der Versorgung:

  • Anforderungen an Vorsorge- und Rehabilitationskonzepte,
  • indikationsspezifische Leistungsbeschreibungen,
  • Personalvorgaben in Form von Personalkorridoren,
  • Nachweisverfahren für Personal, Belegung und Leistungen,
  • Grundsätze der Vergütung und Übergangsregelungen.

Die Leistungsbeschreibungen legen Mindeststandards für ärztliche, therapeutische, pflegerische und psychosoziale Leistungen fest und spezifizieren dabei Ziele, empfohlene Dauer sowie die jeweils zuständigen Berufsgruppen. Die RE-REHA legen zudem erstmals indikationsspezifische Personalkorridore für wesentliche Berufsbereiche fest. Dazu gehören ärztliche, psychologische und therapeutische Berufe. Die Korridore dienen als Basis für Vertragsverhandlungen auf Landesebene und sind an den jeweiligen Einrichtungskontext anzupassen. Damit wird eine bedarfsgerechte, einrichtungsindividuelle Konkretisierung der Personalvorgaben gewährleistet.

Eine Frau trainiert unter Anleitung eines Trainers mit einem Schwingstab

Zur Sicherstellung von Transparenz wurden standardisierte Nachweispflichten eingeführt. Dazu gehören Personalstatistiken (dreimal jährlich), vertiefte Personalnachweise für ausgewählte Einrichtungen, eine jährliche Belegungsstatistik sowie der jährliche Nachweis erbrachter therapeutischer Leistungen.

Praktische Umsetzung

Die RE-REHA gelten nicht unmittelbar für die Einrichtungen, sondern erst dann, wenn ihre Inhalte in die jeweiligen Verträge übernommen werden. Bestehende Versorgungsverträge behalten daher zunächst ihre Gültigkeit. Bis Mitte 2028 sollen alle bestehenden Verträge überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Wenn dafür in einer Einrichtung mehr Personal eingestellt oder Strukturen verändert werden müssen, können zusätzlich Übergangsfristen von bis zu 18 Monaten vereinbart werden. So bleibt für beide Seiten, d. h. für die Einrichtungen und die GKV, ausreichend Zeit, die neuen Anforderungen der Rahmenempfehlungen umzusetzen. (adä)

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