Laut aktuellem Bericht haben die Versicherten insgesamt nahezu sieben Millionen Hilfsmittelversorgungen mit Mehrkosten in Anspruch genommen, was einem zusätzlichen Finanzvolumen von über einer Milliarde Euro entspricht. Von 2019 bis 2024 hat dabei der Anteil der Mehrkostenfälle nur geringfügig zugenommen: von 20 auf 22 Prozent.
Datentransparenz allein reicht nicht aus
Versicherte können Hilfsmittelversorgungen auswählen, die ihren persönlichen Vorlieben besser entsprechen, selbst wenn diese aus medizinischer Sicht keinen Mehrnutzen haben. Dies betrifft etwa Fragen der Ästhetik oder des Komforts. In einem Versorgungssystem, das auf Solidarität beruht, müssen die Versicherten selbst für solche individuellen Mehrleistungen aufkommen.
Der jährliche Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes sorgt für Transparenz darüber, wie viel Geld die Versicherten für solche bevorzugten Hilfsmittel zusätzlich aufwenden. Es bleibt aber unklar, warum die Versicherten bereit sind, höhere Kosten auf sich zu nehmen. Zudem ist nicht bekannt, ob ihnen geeignete mehrkostenfreie Hilfsmittel angeboten und sie diesbezüglich umfassend beraten wurden.
Meldepflicht für Mehrkosten-Gründe würde Versicherte schützen
Daher ist es notwendig, auch die Gründe für die Mehrkostenentscheidungen darzulegen, die im Rahmen der Abrechnungsverfahren standardmäßig abgefragt werden könnten. Dazu bedarf es jedoch einer gesetzlichen Grundlage. Der GKV-Spitzenverband fordert den Gesetzgeber daher auf, eine gesetzliche Meldepflicht für die Gründe von Mehrkosten festzulegen. Nur so können die Versicherten wirksam vor zu teuren Versorgungen, die ihnen keinen nennenswerten Vorteil bieten, geschützt werden. (cmg)
Den aktuellen Mehrkostenbericht finden Sie hier.