Bei der chirurgischen Behandlung des Ovarialkarzinoms handelt es sich um planbare Eingriffe.
Wenn ein Ovarialkarzinom im Rahmen einer Operation „zufällig“ entdeckt wird, soll der Eingriff nach histologischer Sicherung beendet werden und später eine geplante leitliniengerechte Operation erfolgen.
Da Ovarialkarzinome bei der Entdeckung oft schon weiter fortgeschritten sind, dient die Operation nicht allein der Entfernung des Primärtumors, sondern soll auch ein umfangreiches Staging und die makroskopisch vollständige Resektion von befallenem Gewebe erreichen. Eine korrekte Stadienzuordnung ist für die Therapieentscheidung besonders relevant.
Im Rahmen von nicht leitliniengerechten Operationen häufig übersehene Tumorabsiedlungen im Bauchraum sind hauptsächlich für die schlechte Prognose beim Ovarialkarzinom verantwortlich. Bildgebende Diagnostik kann dabei die sachkundige Inspektion und Palpation des eröffneten Bauchraumes durch erfahrene OP-Teams nicht ersetzen: Mit Computertomographie, MRT und Ultraschall allein sind mögliche Absiedlungen im Bauchraum nicht sicher erkennbar.
Die Operation von Ovarialkarzinomen stellt ein komplexes Versorgungsgeschehen dar, dem ein sektorenübergreifender Behandlungspfad zugrunde liegt. Aufgrund der häufigen Absiedlungen im Bauchraum sind Erfahrungen in viszeraler Chirurgie unerlässlich, ggf. ergänzt um urologische und/oder gefäßchirurgische Expertise. Neben der Operation sind auch die postoperative stationäre (ggf. intensivmedizinische) Behandlung sowie die Entscheidung über die indizierte Systemtherapie entscheidend.