Qualitätssicherung

GKV-Spitzenverband beantragt Mindestmenge für Eierstockkrebs-OPs

Februar 2026

Es ist wissenschaftlich umfangreich belegt: Komplizierte ärztliche Leistungen wie Krebsoperationen werden sicherer und besser durchgeführt, wenn im OP-Team Erfahrung durch kontinuierliche Routine besteht. Diese Erkenntnis setzt die Mindestmengenregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für bisher 15 ausgewählte Krankenhausleistungen bundeseinheitlich und verbindlich um und begründet damit einen zentralen Wirkmechanismus der Qualitätssicherung. Der GKV-Spitzenverband hat nun eine neue Mindestmenge für Operationen des Ovarialkarzinoms (Eierstockkrebs) beantragt.

Mit dem gesetzlich vorgegebenen Fokus auf planbare und komplexe Eingriffe sind bisher 15 Mindestmengen vom G-BA festgelegt worden, welche zum einen die ansonsten allgegenwärtige Gelegenheitsversorgung unterbinden und zum anderen die mit komplexen Eingriffen einhergehenden Versorgungsrisiken reduzieren. Die Vorgaben zu Mindestmengen sind von allen Krankenhäusern zu erfüllen: Nur wer die vom G-BA vorgegeben Mindestmengen erreichen kann und damit Erfahrung und Expertise nachweist, darf diese Leistungen erbringen und abrechnen.

Neue Mindestmenge soll Überlebensvorteile für betroffene Frauen erzielen

Der GKV-Spitzenverband hat im Januar 2026 im G-BA einen Antrag für eine neue Mindestmenge mit einer Höhe von 30 im Jahr für die Operation von Ovarialkarzinomen (Eierstockkrebs) eingereicht. Bei der Betrachtung von Ovarialkarzinomen für diese Mindestmenge sollen Karzinome der Eileiter sowie das primäre Bauchfellkarzinom eingeschlossen werden. Circa 75 Prozent aller Ovarialtumore sind hochmaligne Tumoren: Sie wachsen schnell und metastieren früh in den gesamten Bauchraum. Ovarialkarzinome haben eine Neuerkrankungshäufigkeit von ca. 6.700 jährlich sowie eine ungünstige Prognose mit einem 5-Jahres-Überleben von lediglich 44 Prozent.

Drei Ärzte und Pflegekräfte während einer Operation in einem Krankenhaus

Gelegenheits-OPs verschlechtern ohnehin ungünstige Überlebensprognose

In Deutschland werden zu wenige Eierstockkrebs-Patientinnen an größeren Zentren behandelt. Die Gelegenheitsversorgung ist ausgeprägt: Bei insgesamt ca. 650 Krankenhäusern, die Ovarialkarzinome operieren, wird der Eingriff in über 200 Krankenhäusern weniger als fünfmal im Jahr durchgeführt. Hier zeigt sich Deutschland mit sehr vielen kleinen Krankenhäusern, die schwierige und komplexe Eingriffe durchführen, im internationalen Vergleich als Sonderfall. Die Krankenhausplanung der Länder greift dieses Thema nicht auf – nur der G-BA sorgt mit der Festlegung von Mindestmengen für Patientensicherheit bei komplexen Operationen.

Bei der chirurgischen Behandlung des Ovarialkarzinoms handelt es sich um planbare Eingriffe.

Wenn ein Ovarialkarzinom im Rahmen einer Operation „zufällig“ entdeckt wird, soll der Eingriff nach histologischer Sicherung beendet werden und später eine geplante leitliniengerechte Operation erfolgen.

Da Ovarialkarzinome bei der Entdeckung oft schon weiter fortgeschritten sind, dient die Operation nicht allein der Entfernung des Primärtumors, sondern soll auch ein umfangreiches Staging und die makroskopisch vollständige Resektion von befallenem Gewebe erreichen. Eine korrekte Stadienzuordnung ist für die Therapieentscheidung besonders relevant.

Im Rahmen von nicht leitliniengerechten Operationen häufig übersehene Tumorabsiedlungen im Bauchraum sind hauptsächlich für die schlechte Prognose beim Ovarialkarzinom verantwortlich. Bildgebende Diagnostik kann dabei die sachkundige Inspektion und Palpation des eröffneten Bauchraumes durch erfahrene OP-Teams nicht ersetzen: Mit Computertomographie, MRT und Ultraschall allein sind mögliche Absiedlungen im Bauchraum nicht sicher erkennbar.

Die Operation von Ovarialkarzinomen stellt ein komplexes Versorgungsgeschehen dar, dem ein sektorenübergreifender Behandlungspfad zugrunde liegt. Aufgrund der häufigen Absiedlungen im Bauchraum sind Erfahrungen in viszeraler Chirurgie unerlässlich, ggf. ergänzt um urologische und/oder gefäßchirurgische Expertise. Neben der Operation sind auch die postoperative stationäre (ggf. intensivmedizinische) Behandlung sowie die Entscheidung über die indizierte Systemtherapie entscheidend.

Es liegen zahlreiche wissenschaftliche Belege für einen Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Behandlungsergebnis beim Ovarialkarzinom vor. Auf Basis von 18 Primärpublikationen der letzten zehn Jahre zum Fallzahlzusammenhang hat der GKV-Spitzenverband 30 Fälle pro Jahr in einer neue Mindestmenge für die Ovarialkarzinomchirurgie als angemessen identifiziert. Diese Höhe wird gestützt durch Zertifizierungsvorgaben der Deutschen Krebsgesellschaft sowie der Europäischen Gesellschaft für Gynäkologische Onkologie. Das Potenzial einer Erhöhung der Fahlzahlen zum Wohle der betroffenen Frauen wird beim Blick nach Belgien deutlich: Bei einer vormals ausgeprägt dezentralen Versorgung stieg nach Zentrumsbildung in der Region Löwen unter Erhöhung der Fallzahl von durchschnittlich 7,5 auf 40,8 Fälle im Jahr die Überlebenszeit von 16,5 Monaten auf 27,1 Monate, der Anteil von Patientinnen mit Resttumor sank von 18,7 % auf 8,8 %. Der GKV-Spitzenverband strebt mit seinem Antrag an, mit der vorgeschlagenen Mindestmenge die Versorgung der betroffenen Frauen in Deutschland in vergleichbarer Weise zu verbessern und dem internationalen Therapiestandard anzunähern.

Neue Mindestmenge ab 2029 möglich

Im Rahmen der nun anstehenden Beratungen im G-BA erfolgt nun eine systematische Erhebung der wissenschaftlichen Evidenz durch das IQWiG, eine Folgenabschätzung möglicher Mindestmengenhöhen durch das IQTIG sowie ein Stellungnahmeverfahren der relevanten wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Das Beratungsverfahren soll in zwei Jahren abgeschlossen sein, eine Mindestmenge könnte damit frühestens im Jahr 2029 in Kraft treten. (rat, hos, pfo)

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