Bedarfsgerechte Leistungen für individuelle Lebenssituationen
Auch Adoptiv- und Pflegeeltern, die sich schon früh nach der Geburt um das Neugeborene kümmern, haben Anspruch auf die Versorgung mit Hebammenhilfe. Gleiches gilt für non-binäre Personen oder Transmänner, die schwanger sind oder ein Kind geboren haben.
Ebenso erhalten Versicherte Unterstützung bei und nach Fehl- oder Totgeburten oder wenn die Mutter ihr Kind nicht selbst versorgen kann. Durch Wochenbettbetreuung oder Rückbildungsgymnastik, die auf Wunsch nicht in der Gruppe, sondern alleine mit der Hebamme stattfinden kann, sollen gesetzlich Versicherte in dieser schwierigen Situation die bestmögliche Betreuung erhalten.
Wahlfreiheit für Versicherte
Neben dem umfangreichen Leistungsangebot können sich gesetzlich Versicherte entscheiden, ob sie sich für Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft ärztlich, von einer Hebamme oder in Kooperation von beiden Berufsgruppen betreuen lassen wollen. Wenn keine medizinischen Gründe dagegensprechen, kann zudem der Ort der Geburt zwischen dem eigenen Zuhause, einem Geburtshaus oder einem Krankenhaus frei gewählt werden.
Betreuung per Video
Ganz neu ist die Möglichkeit zur Videobetreuung durch eine Hebamme. Diese wurde für viele Leistungen zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführt und soll zügig in die Regelversorgung aufgenommen werden. Damit haben die Versicherten auch beim Wo und Wie die Wahl: Ob zu Hause, in einer Hebammeninstitution oder per Video.
Allen Versicherten steht die Hebammenliste des GKV-Spitzenverbands zur Verfügung, mit der Hebammen in der Nähe des eigenen Wohnorts gefunden werden können. (fen)