Hebammen

Von Beginn an gut versorgt: Die Hebammenhilfe der GKV (Teil 1)

Dezember 2022

Die Hebammenhilfe durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sucht weltweit ihresgleichen. In kaum einem anderen Land stehen den gesetzlich Versicherten während der Schwangerschaft, der Geburt und im Wochenbett so viele Leistungen und Wahlmöglichkeiten offen wie in der GKV. Ein besonderes Merkmal ist dabei, dass die Hebammenhilfe ohne ärztliche Anordnung und Zuzahlung erfolgt.

Viele Leistungen vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Abstillphase

Ab Beginn der Schwangerschaft wird ein breites Spektrum an Leistungen abgedeckt: In Vorsorgeuntersuchungen und Vorgesprächen wird der Schwangerschaftsverlauf begleitet und Versicherte können sich individuell zum Beispiel über ihren gewünschten Geburtsort informieren. Sollte es zu Schwangerschaftsbeschwerden kommen, helfen Hebammen ebenso wie beim Einsetzen von Wehen und während der Geburt.

In den ersten zehn Tagen nach der Geburt können Versicherte bis zu 20 Mal im Wochenbett durch eine Hebamme besucht werden. Danach sind bis zu 16 weitere Betreuungen auf Kosten der GKV möglich. Im Anschluss können Versicherte bei Ernährungsproblemen des Kindes bis zu neun Monate nach der Geburt und bei Stillproblemen bis zum Ende der Abstillphase von einer Hebamme unterstützt werden.

Darüber hinaus besteht in den ebenfalls von der GKV finanzierten Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskursen zusätzlicher Raum für Informationen sowie Austausch in der Gruppe.

Eine Hebamme kümmert sich um eine Schwangere

Bedarfsgerechte Leistungen für individuelle Lebenssituationen

Auch Adoptiv- und Pflegeeltern, die sich schon früh nach der Geburt um das Neugeborene kümmern, haben Anspruch auf die Versorgung mit Hebammenhilfe. Gleiches gilt für non-binäre Personen oder Transmänner, die schwanger sind oder ein Kind geboren haben.

Ebenso erhalten Versicherte Unterstützung bei und nach Fehl- oder Totgeburten oder wenn die Mutter ihr Kind nicht selbst versorgen kann. Durch Wochenbettbetreuung oder Rückbildungsgymnastik, die auf Wunsch nicht in der Gruppe, sondern alleine mit der Hebamme stattfinden kann, sollen gesetzlich Versicherte in dieser schwierigen Situation die bestmögliche Betreuung erhalten.

Wahlfreiheit für Versicherte

Neben dem umfangreichen Leistungsangebot können sich gesetzlich Versicherte entscheiden, ob sie sich für Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft ärztlich, von einer Hebamme oder in Kooperation von beiden Berufsgruppen betreuen lassen wollen. Wenn keine medizinischen Gründe dagegensprechen, kann zudem der Ort der Geburt zwischen dem eigenen Zuhause, einem Geburtshaus oder einem Krankenhaus frei gewählt werden.

Betreuung per Video

Ganz neu ist die Möglichkeit zur Videobetreuung durch eine Hebamme. Diese wurde für viele Leistungen zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführt und soll zügig in die Regelversorgung aufgenommen werden. Damit haben die Versicherten auch beim Wo und Wie die Wahl: Ob zu Hause, in einer Hebammeninstitution oder per Video.

Allen Versicherten steht die Hebammenliste des GKV-Spitzenverbands zur Verfügung, mit der Hebammen in der Nähe des eigenen Wohnorts gefunden werden können. (fen)

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