Datenlage aktuell bewerteter Methoden nach wie vor unzureichend
Bisher konnte ein Nutzen für Erkrankte bei keiner der dem G-BA vorgelegten Methoden belegt werden. Für drei Methoden war die Erkenntnislage so unzureichend, dass der G-BA nun Erprobungsstudien konzipiert, um herauszufinden, ob diese überhaupt einen Nutzen für Patientinnen und Patienten haben.
Wahrung der Patientensicherheit? Erhebliche Zweifel!
Von mindestens zwei dieser Methoden ist der Reifegrad der Entwicklung äußerst kritisch zu hinterfragen. Dabei handelt es sich um die Methoden „Endoskopische Injektionsimplantation von 32P-Mikropartikeln bei irresektablen, lokal fortgeschrittenen Pankreastumoren“ und „Einsatz eines Stentretrievers zur Behandlung des Vasospasmus zerebraler Arterien nach Subarachnoidalblutung“, die sich beide in einem frühen experimentellen Stadium befinden, sodass sie mit Blick auf die Patientensicherheit in der Routineversorgung nicht angewendet werden sollten.
Es ist so wenig über diese Methoden bekannt, dass sogar die Planung einer aussagekräftigen Erprobungsstudie schwierig werden könnte, da auch die in der Routineversorgung als vermeintlicher Standard angewendeten Methoden zum Teil ohne Markzulassung erfolgen und nicht dem anerkannten Stand der Wissenschaft entsprechen.
Bei den „32P-Mikropartikeln“ stellt sich darüber die Frage, ob diese Methode langfristig überhaupt sicher anwendbar und wirksam ist. Eine geplante Marktbeobachtungsstudie deutet daraufhin, dass der Hersteller dies erst noch prüfen muss.