Heilmittel
Ergotherapie - die Blankoverordnung kommt
In der Ergotherapie wird mit dem Inkrafttreten des Vertrages nach §125a SGB V zum 1. April 2024 ein Stück Heilmittelgeschichte geschrieben: Die Ergotherapie wird als erster Heilmittelbereich die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung durchführen. Mit der sogenannten Blankoverordnung wird die bisherige Regelversorgung um eine weitere wichtige Säule in der Versorgung ergänzt. Für die 73 Millionen Versicherten in der GKV bedeutet dies eine noch patientenindividuellere und bedarfsgerechtete Versorgung.