Zahlen, Daten, Fakten

Innovationsfonds – über 500 Förderanträge liegen vor

September 2016

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG), das am 23. Juli 2015 in Kraft getreten ist, wurden die Regelungen zur Einführung des Innovationsfonds geschaffen. Ein Jahr später ist ein guter Zeitpunkt für eine Zwischenbilanz:

Der mit 1,2 Mrd. Euro ausgestattete Innovationsfonds bietet den finanziellen Rahmen, innovative Versorgungsmodelle zu fördern, die es in der GKV in dieser Form bisher nicht gegeben hat. Ziel dabei ist, die Versorgungsqualität zu verbessern und die immer wieder beklagten Schnittstellenprobleme bei sektorübergreifenden Behandlungen zu minimieren. Außerdem wird die Versorgungsforschung gestärkt, um neue, wissenschaftlich abgeleitete Erkenntnisse über die Versorgungsqualität in der GKV unter Alltagsbedingungen zu generieren.

Aufbauphase erfolgreich abgeschlossen

Zunächst wurde die erforderliche Infrastruktur für die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags aufgebaut. Der Innovationsausschuss, in dem neben den Trägern der gemeinsamen Selbstverwaltung auch zwei Bundesministerien Sitz und Stimme haben, nahm im Oktober 2015 seine Arbeit auf. Im ersten Quartal 2016 wurde ein Expertenbeirat berufen mit dem Ziel, zusätzlichen wissenschaftlichen und versorgungspraktischen Sachverstand in die Beratungen des Innovationsausschusses einzubringen. Schließlich hat der Innovationsausschuss einen Projektträger mandatiert, der die operativen Prozesse des Fördermittelmanagements übernimmt.

Anträge zu neuen Versorgungsformen (1. Welle) - Verteilung nach Themenfeldern

Anträge zu neuen Versorgungsformen (1. Welle) - Verteilung nach Themenfeldern

Erste Ausschreibungen von innovativen Projekten

Sodann hat der Innovationsausschuss die ersten Förderbekanntmachungen beschlossen. Das ausgeschriebene Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst beispielsweise die Behandlung bestimmter, vulnerabler Patientengruppen, die Versorgung in ländlichen Regionen und Fragen zur Optimierung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Auch Projekte zur Telemedizin, die nicht zuletzt mit dem E-Health-Gesetz neuen Schub bekommen haben, sind förderfähig.

Anträge zu neuen Versorgungsformen (2. Welle)

Anträge zu neuen Versorgungsformen (2. Welle)

Es ist nicht überraschend, dass das ausgeschriebene Themen-Setting auf großes Interesse gestoßen ist. In der „Versorgungsforschung“ haben knapp 300 Antragssteller Förderanträge gestellt, im Förderbereich „Neue Versorgungsformen“ wurden in den zwei Antragswellen mehr als 220 Förderanträge eingereicht (vgl. Abbildungen). Das zur Verfügung stehende Fördervolumen ist in beiden Bereichen vielfach überzeichnet. Aktuell werden die Förderanträge zur Erprobung neuer Versorgungsmodelle im Innovationsausschuss bewertet. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Expertenbeirates werden dann die Förderentscheidungen getroffen verbunden mit dem Ziel, die erfolgversprechendsten Förderanträge zu bewilligen.

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