AMNOG
Arzneimittel für chronische Erkrankungen nicht benachteiligt
Immer wieder behaupten Arzneimittel-Hersteller oder von ihnen beauftragte Institute, dass Arzneimittel für chronische Erkrankungen in der Nutzenbewertung und in den Erstattungsbetragsverhandlungen benachteiligt seien. Tatsächlich findet jedoch keine Benachteiligung im AMNOG-Prozess statt.