Stationäre Versorgung

Qualitätsorientierte Krankenhausplanung endlich möglich

März 2017

Durch das Krankenhausstrukturgesetz wurde erstmals die Krankenhausplanung mit der Qualitätssicherung im Krankenhaus verbunden. Damit werden künftig qualitätsorientierte Entscheidungen der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden über den Verbleib oder die Zulassung eines Krankenhauses möglich.

Elf Qualitätsindikatoren aus der Geburtshilfe, der operativen Behandlung von Brustkrebs sowie von Operationen an den inneren weiblichen Geschlechtsorganen wurden bereits vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen und sind damit ab 2017 planungsrelevant. Sie messen, ob bestimmte strukturelle Vorgaben im Krankenhaus eingehalten werden, ob krankenhausinterne Prozesse dem Standard entsprechen und wie gut die erreichten Ergebnisse eines Krankenhauses sind. Mit ihnen wird das typische Spektrum einer Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe abgedeckt.

Konsequente Umsetzung in der Krankenhausplanung sinnvoll

Zeigen die Ergebnisse nach einer strengen fachlichen Analyse „nicht nur vorübergehend unzureichende Qualität“, haben die Landesbehörden der Krankenhausplanung die Aufgabe zu handeln - bezogen auf einzelne Leistungen, Abteilungen oder das Krankenhaus. Allerdings lässt der Gesetzgeber aufgrund der föderalen Planungshoheit der Länder zu, dass die Indikatoren durch Landesrecht ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Es ist daher zu befürchten, dass Landesbehörden von der neuen Steuerungsmöglichkeit (Qualitätsindikatoren zu nutzen, um Leistungen, Krankenhäuser oder -abteilungen aus dem Krankenhausplan zu nehmen) keinen Gebrauch machen werden.

Sollten planerische Konsequenzen auf Seiten der Landesbehörden ausbleiben, so können zumindest Patientinnen und einweisende Ärztinnen und Ärzte handeln und künftig Krankenhäuser mit problematischer Qualität meiden: Ergebnisse werden ab Herbst 2018 durch den G-BA auf die einzelnen Krankenhäuser bezogen veröffentlicht.

Arzt und Ärztin im OP

Nach Berechnungen des Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) mit Zahlen aus den Jahren 2014 und 2015 könnte mindestens ein Prozent der über 900 Fachabteilungen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe auf den Prüfstand gestellt werden, weil dort die medizinisch gebotene Versorgungsqualität in der Vergangenheit nicht erreicht wurde (IQTIG, Abschlussbericht zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren, 2016 S. 120-134). Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes haben die Planungsbehörden mit Blick auf die Patientensicherheit die Aufgaben zu handeln: besser eine schlechte Fachabteilung schließen als eine Abteilung mit zweifelhafter Qualität erhalten.

Weitere sinnvolle planungsrelevante Indikatoren erforderlich

Auch wenn vorerst unklar bleibt, ob die Länder planungsrelevante Indikatoren für ihre Entscheidungen nutzen werden, sollte das keinesfalls davon abhalten, weitere Indikatoren zu entwickeln und zu ergänzen. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes eignen sich vor allem Indikatoren zur Struktur- und Prozessqualität, konkret die Bereiche Früh- und Neugeborenversorgung sowie Transplantationsmedizin. Bereits jetzt werden sie in einigen Ländern zur Planung herangezogen.

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