Neue Regelung
Obduktions-Vereinbarung getroffen
„Hic locus est ubi mors gaudet succurrere vitae“ - Hier ist der Ort, an dem der Tod sich freut, dem Leben zu helfen. Dies steht als Inschrift an vielen anatomischen Instituten, zum Beispiel der Pariser Sorbonne und der Humboldt-Universität in Berlin. Es steht allerdings derzeit nicht gut um die Obduktion. Während in den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts noch circa zehn Prozent der im Krankenhaus verstorbenen Menschen obduziert wurden, ist es derzeit nur etwa ein Prozent. Dieser Rückgang erschwert es für die Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus, aus ihrem Handeln zu lernen. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und mit dem Krankenhausstrukturgesetz einen Zuschlag zur Förderung der Obduktionen eingeführt. Das Nähere haben nun die Partner der Selbstverwaltung in einer Obduktionsvereinbarung geregelt.