Serie: Qualitätssicherung bei Hebammen
Qualität von Hebammenleistungen wird erstmalig vom GKV-Spitzenverband geprüft - Teil 1: Wie kam es dazu?
Seit Bestehen des GKV-Spitzenverbandes versuchte dieser, die Qualitätsanforderungen an die Hebammenleistungen vertraglich zu vereinbaren. Ziel war es, dass nicht nur die Geburtshäuser - die der GKV ihre Qualität bereits seit 2008 regelmäßig nachzuweisen haben -, sondern auch die einzelnen Hebammen Anforderungen an die Qualitätssicherung erfüllen und nachweisen müssen. Das war mit den Hebammenverbänden jedoch leider im Rahmen des bundeseinheitlichen Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe durch freiberuflich tätige Hebammen nicht verhandelbar (vgl. hierzu § 134a SGB V).