Psychiatrie

Qualitätssicherungs-Verfahren Schizophrenie verzögert sich

März 2019

Ob Kinderherzchirurgie, Oberschenkelhalsfraktur oder Mammachirurgie - kritische Behandlungsbereiche werden seit Jahrzehnten im Krankenhaus durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) qualitätsgesichert. Nur die Psychiatrie ist noch eine Black Box in Bezug auf die Qualität der Behandlung. Das beauftragte Qualitätssicherungsverfahren Schizophrenie des G-BA soll das ändern. Doch die Einführung verzögert sich.

Für das neue Qualitätssicherungsverfahren hat das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz (IQTIG) bereits ein Indikatorenset entwickelt. Inzwischen gibt es nun allerdings eine neue S3 Leitlinie Schizophrenie, die im März 2019 veröffentlicht wird. Vor diesem Hintergrund hat das Plenum des G-BA im Januar entschieden, das vorliegende Indikatorenset noch einmal zu überprüfen und zu aktualisieren.

Eine Psychiaterin spricht mit einer Patientin

Die Aktualisierung wurde u. a. deswegen nötig, weil es neue, konkrete Empfehlungen in der Leitlinie gibt, die sich in den Indikatoren bisher nicht abbilden. Beispiel Pharmakotherapie: Hier wird neu empfohlen, dass eine Kombination von zwei gleichwertigen Neuroleptika erst nach drei Monotherapieversuchen mit Neuroleptika erfolgen darf. Der GKV-Spitzenverband erwartet, dass die Anpassung an die neuen Empfehlungen zu einem aktualisierten Indikatorenset führt, das die fachlich gebotenen Qualitätsstandards valide erfasst und zu aussagekräftigen Ergebnissen führen wird.

Acht Indikatoren nicht dabei

Gleichzeitig entschied das G-BA-Plenum, dass nicht alle der vom IQTIG entwickelten 23 Indikatoren in die erneute Prüfung gehen. Acht Indikatoren werden für das weitere Verfahren vorerst nicht berücksichtigt. Und das, obwohl die betreffenden Indikatoren u. a. die Teilhabe der Patientinnen und Patienten an Erwerbstätigkeit und deren Wohnsituation messen oder das psychosoziale Funktionsniveau, das sich u. a. in der sozialen und beruflichen Leistungsfähigkeit ausdrückt. Ebenso entfällt dadurch etwa das Erfassen der Symptomlast, die auch für die Schwere der Erkrankung steht. Eigentlich also besonders wichtige Indikatoren für die Ergebnisqualität. Das Problem dabei: Das IQTIG hat diese Indikatoren als so genannte „Systemindikatoren“ entwickelt, die nicht die behandelnde Einrichtung, sondern die Systemebene - also die Region - in den Fokus nehmen. Sie liefern regionale Querschnittsinformationen zu einem bestimmten Zeitpunkt. Ziel ist es, die Behandler-übergreifende Qualität der Region abzubilden. Doch die Rechtslage für die Qualitätssicherung des G-BA (§136 ff SGB V) gibt vor, dass Qualitätsindikatoren auf einen Leistungserbringer beziehbar sein müssen. Nur für diesen konkreten Zweck hat der G-BA die Kompetenz, verpflichtende Vorgaben für die Datenerhebung zu machen. Die betreffenden Indikatoren müssten unter diesen Voraussetzungen daher noch einmal ganz anders entwickelt werden. Lediglich eine Prüfung würde nicht ausreichen, aber mehr wäre auf Grund des zeitlichen Umfangs nicht machbar.

Der Bericht zur Überprüfung und Aktualisierung des Indikatorensets ist bis zum 31. Juli 2019 vorzulegen, der Bericht zur Machbarkeitsprüfung zum 31.10.2020. Die vom IQTIG bereits entwickelte Patientenbefragung zur Schizophrenie muss so lange warten. Danach könnte dann endlich das erste QS-Verfahren des G-BA in der Psychiatrie starten. (uwa)

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