Serie: Qualitätssicherung bei Hebammen

Qualitätsprüfung von Hebammenleistungen durch den GKV-Spitzenverband - Teil 4: Auswertung der ersten Stichprobenziehung

August 2019

Der vierte und somit letzte Teil dieser Artikelserie beschäftigt sich mit den Auswertungsergebnissen der ersten Stichprobenziehung zur Überprüfung der Umsetzung der Qualitätssicherungsanforderungen von freiberuflich tätigen Hebammen durch den GKV-Spitzenverband. Über die recht heterogen ausfallenden Resultate wird im Folgenden berichtet.

Die vom GKV-Spitzenverband am 9. Januar 2019 als Stichprobe gezogenen Hebammen hatten mehrere Wochen Zeit, die vertraglich geforderten Unterlagen (Formular, QS-Schulung, Auditbögen, Fortbildungspläne u. v. m.) einzureichen. Waren sie nicht vollständig oder/und fehlerhaft, konnten nach entsprechender Aufforderung durch den GKV-Spitzenverband bis zu zwei Mal Unterlagen nachgereicht werden.

Nun sind einige Monate vergangen und die Datensätze vollständig ausgewertet – mit folgenden Ergebnissen:

  • Fast 43 Prozent der Hebammen aus der Stichprobe haben alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig, vollständig und ohne bzw. mit wenigen, unkritischen Mängeln zugesandt, und die Prüfung wies insgesamt keine Auffälligkeiten auf.
  • Über 50 Prozent haben zunächst unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen geliefert; nach einmaliger bzw. wiederholter Nachbesserung konnten diese Fälle dennoch positiv bewertet werden. In Einzelfällen forderte der GKV-Spitzenverband jedoch z. B. noch einmal ein weiteres, umfassendes neues Audit bzw. Maßnahmenpläne mit Erledigungsvermerken an. Abweisen musste er letztlich keine Hebamme.
  • Rund sieben Prozent antworteten auf das Anforderungsschreiben des GKV-Spitzenverbandes, dass sie nicht mehr als Hebamme tätig seien (z. B. weil sie in Rente gegangen sind).

Weitere Ergebnisse im Detail:

  • Ungefähr zwölf Prozent der Hebammen aus der Stichprobe haben innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zunächst gar nicht reagiert, sondern die Unterlagen erst nach ein- oder zweimaliger Aufforderung zur Verfügung gestellt.
  • Mehr als sieben Prozent der angeschriebenen Hebammen haben um Aufschub gebeten (z. B. wegen längerer Erkrankung); da sie ihre Verhinderung jeweils nachweisen konnten, hat der GKV-Spitzenverband allen Aufschüben zustimmen können.

Was darüber hinaus noch auffiel: Die Fortbildungspläne der einzelnen Hebammen waren sehr unterschiedlich. Sie reichten von groben Zeitangaben mit Kurztitelangabe der Fortbildungsveranstaltungen bis hin zu umfangreichen Listen der vergangenen und künftigen Jahre mit detaillierten Angaben etwa zu Inhalten, Zielen, Veranstaltern, Stundenanzahl und Kosten der Fortbildungen.

Eine Hebamme am PC

Ein ähnliches Bild zeigte sich auch bei den internen Audits (Selbsterfassungsbögen), die die Hebammen jährlich auszufüllen haben. Einige Hebammen erläuterten Abweichungen – wenn überhaupt - nur in kurzen Stichpunkten. Es waren aber auch Audits dabei, die Querverweise auf Hebammen-QM-Handbücher vermuten ließen, bei denen Abweichungen detailliert erläutert und Korrekturmaßnahmen ausgewiesen wurden.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich die in der Stichprobe gezogenen Hebammen mit den Qualitätssicherungsanforderungen grundsätzlich auseinandergesetzt, diese aber in recht unterschiedlicher Tiefe und Güte mit Leben gefüllt haben. (ckö, em)

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