Krankenhäuser

Digitalisierungs-Schub für die Krankenhäuser?

November 2020

Der Nachholbedarf an Investitionen in die digitale Infrastruktur in deutschen Krankenhäusern ist unbestritten, der erwartbare Nutzen der Digitalisierung im Hinblick auf die Verbesserung der Versorgungsprozesse und -qualität groß. Deshalb ist ein dediziert digitales Förderprogramm, wie es nun mit dem Krankenhauszukunftsgesetz verabschiedet wurde, sinnvoll. Damit es aber wirklich zu einem „Digitalisierungsschub“ kommt, sollten einige grundsätzliche Aspekte berücksichtigt werden.

Wesentliche Voraussetzung für einen effektiven und abgestimmten Digitalisierungsprozess im Krankenhaus ist die Definition eines gestuften Zielbilds, das an der Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten orientiert ist und dessen Umsetzungsgrad möglichst standardisiert nachvollziehbar ist. Bedarfsnotwendige Krankenhäuser müssen somit zukünftig eine übergreifende Strategie zur Verzahnung von Modernisierungs- und Digitalisierungsvorhaben in unterschiedlichen Bereichen wie Administration, Versorgung oder auch Forschung entwickeln. Dabei sind zunächst grundlegende Strukturen, wie eine durchgehende elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, zu etablieren, die an die administrativen Systeme der Krankenhäuser angebunden sind. Nur so lassen sich beispielsweise die Nachweisverpflichtungen, die sich aus den Personalvorgaben und der gesetzlichen Qualitätssicherung ergeben, sinnvoll und unbürokratisch erfüllen. Eine nächste Stufe bilden dann z. B. Systeme zur Etablierung eines Aufnahme- und Entlassmanagements ebenso wie solche zur digitalen Leistungsanforderung, zur Entscheidungsunterstützung oder zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Hier geht es neben der Optimierung von Prozessen wesentlich um die Verbesserung der Versorgungsqualität und damit der Patientensicherheit.

Arzt und Krankenschwester schauen auf ein Tablet

Unabhängig vom Einsatzbereich ist der Nutzen digitaler Technologien regelmäßig sowohl aus Patienten- als auch Anwenderperspektive zu bewerten. Auf der Basis sind weitergehende Investitions- bzw. Finanzierungsentscheidungen abzuleiten. Sollten sich Krankenhäuser bis zum Jahr 2025 nicht mit den digitalen Kernthemen des Gesetzes beschäftigt haben, drohen ihnen Abschläge. Spätestens dann sollen alle Krankenhäuser über digitale Anwendungen verfügen, die einen durchgehenden Versorgungsprozess gewährleisten und damit zumindest mittelbar einen positiven Einfluss auf die Versorgung von Patientinnen und Patienten haben. Hierzu zählt die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ebenso wie die durchgehende Interoperabilität der verschiedenen Kommunikations- und Datenebenen.

Digitalisierung klug mit Strukturdiskussion verknüpfen

Die Förderung digitaler Maßnahmen darf jedoch nicht unabhängig von der Strukturdebatte erfolgen, die in vielen Bundesländern vonseiten der gesetzlichen Krankenversicherung eng begleitet wird. Einer Verstetigung bestehender, zum Teil ineffizienter Strukturen darf nicht Vorschub geleistet werden. Es muss ausgeschlossen werden, dass mit dem Zukunftsfonds in Strukturen investiert wird, die nicht bedarfsnotwendig sind. Fördermittel dürfen nur zweckentsprechend und unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots verwendet werden. Ebenso darf es keine Doppelfinanzierung von Maßnahmen geben, die beispielsweise bereits über den „Telematikzuschlag“ oder über „pflegeentlastende Maßnahmen im Pflegebudget“ finanziert werden. (ese)

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