Krankenhaus

Corona-Prämie im Krankenhaus

November 2020

Noch in diesem Jahr soll die sogenannte Corona-Prämie mit einem Gesamtvolumen von 100 Mio. Euro ausgezahlt werden. Pflegekräfte und andere Beschäftigte in Krankenhäusern, die durch die Versorgung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten besonders belastet waren, erhalten die Anerkennungsprämie steuer- und sozialversicherungsabgabenfrei.

Am 18. September 2020 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG) beschlossen, welches am 28. Oktober im Bundesgesetzblatt erschienen ist. Damit wurde auch der neue § 26a KHG „Sonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie“ gesetzlich verankert. Die Regelungen zur Umsetzung der Corona-Prämie beinhalten wesentliche Aspekte eines gemeinsamen Lösungsvorschlags von GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft, der im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erarbeitet wurde.

Verteilung an betroffene Krankenhäuser

Das Gesamtvolumen der Corona-Prämie wird unter den Krankenhäusern verteilt, die im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Mai 2020 durch die Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten besonders betroffen waren. Als „betroffen“ im Sinne des Gesetzes gelten Krankenhäuser mit weniger als 500 Betten und mindestens 20 behandelten Covid-19-Patientinnen und -Patienten sowie Krankenhäuser ab 500 Betten und mindestens 50 behandelten Covid-19-Patientinnen und -Patienten. Insgesamt handelt es sich um 433 Krankenhäuser, die rund 80 Prozent der Covid-19-Fälle versorgt haben. Die individuelle Prämienhöhe eines Krankenhauses wird zu 50 Prozent nach den vorhandenen Covid-19-Fällen sowie zu 50 Prozent nach vorhandenem Pflegepersonal durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ermittelt. Laut Berechnungen des InEK variieren die Prämienvolumen der Krankenhäuser dabei von rund 44.500 Euro bis 2,2 Mio. Euro. Im Mittel beträgt das Prämienvolumen je Krankenhaus rund 231.000 Euro.

Eine Krankenschwester steht hinter einem Covid-19-Patienten

Krankenhäuser wählen begünstigte Personen aus

Der Krankenhausträger entscheidet im Einvernehmen mit der Arbeitnehmervertretung über die Auswahl der begünstigten Personen sowie über die jeweilige Höhe des Betrages. Erhalten können die Prämie Pflegekräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen. Zudem können auch andere Beschäftigte, die besonders belastet waren, für die Zahlung einer Prämie ausgewählt werden.

Finanzierung

Die Prämie wird mit 93 Mio. Euro durch die gesetzliche Krankenversicherung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und zusätzlich mit 7 Mio. Euro von den privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) finanziert. Das Bundesamt für Soziale Sicherung und die PKV zahlen die Beträge an den GKV-Spitzenverband, welcher die Prämienbeträge auf Grundlage der Berechnungen des InEK an die jeweiligen Krankenhäuser weiterleitet. Die Krankenhäuser zahlen die Prämien dann eigenverantwortlich aus. (cht)

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