… und Kostenträger von Erprobungsstudien ist nun der G-BA
Ein weiterer, nicht unerheblicher neuer Anreiz, der sich durch eine Änderung im § 137h für Herstellerunternehmen von Medizinprodukten und Krankenhäuser ergeben hat, ist die Finanzierung der Studie durch den G-BA — also aus Mitteln der Beitragszahlenden. Bisher war die Erprobung — zumindest zu einem angemessenen Teil — von Herstellern zu finanzieren.
Die Konsequenz dieser gesetzlichen Änderungen: aus Beitragsgeldern bezahlte Erprobungsstudien teurer Hochrisikomethoden — mit unklarem Ausgang und fraglicher Versorgungsrelevanz. Inwieweit die Versichertengemeinschaft von diesen Studien profitieren wird, bleibt abzuwarten. Zwar sind Bewertungen von Hochrisikomethoden im Krankenhaus für die Patientensicherheit unerlässlich, jedoch verschiebt sich durch die neue gesetzliche Regelung ein großer Kostenblock einer potenziellen Innovation in Richtung der Versichertengemeinschaft, anstatt wie bisher beim Herstellerunternehmen zu verbleiben. (lmb)