Ambulante Leistungen

Unnötige Krankenhausaufenthalte vermeiden

Juli 2022

Ein kürzlich veröffentlichtes Gutachten des IGES-Instituts über das Ambulante Operieren im Krankenhaus (AOP-Gutachten) zeigt auf: Wesentlich mehr Behandlungen als bisher könnten ambulant statt stationär erbracht werden. Nach Empfehlungen der Gutachterinnen und Gutachter könnten die aktuellen Leistungen des Katalogs ambulant durchführbarer Operationen (AOP) um 86 Prozent auf über 5.000 Leistungen erweitert werden.

Die Gutachtenergebnisse werden nun vom GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) geprüft. Für die weitere Umsetzung der Erweiterung des AOP-Katalogs haben sich die drei Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung auf ein stufenweises Vorgehen verständigt. In einer ersten Stufe soll in diesem Monat eine erste Katalogerweiterung beschlossen werden. Diese soll ab dem 1. Januar 2023 zu angepassten Vergütungsregelungen abrechenbar sein. Zum 1. Januar 2024 erfolgt eine zweite Katalogerweiterung um Leistungen mit komplexerem Regelungserfordernis.

Gesetzlicher Hintergrund

Mit Inkrafttreten des MDK-Reformgesetzes im Jahr 2020 hatten der GKV-Spitzenverband, die DKG und die KBV den Auftrag erhalten, den AOP-Katalog substanziell zu erweitern sowie eine einheitliche Vergütung für Krankenhäuser und Vertragsärzte zu vereinbaren. Dazu wurde das IGES Institut beauftragt, ein Gutachten zur möglichen Erweiterung des AOP-Katalogs zu erstellen. Am 1. April 2022 veröffentlichte das Institut seine Ergebnisse.

Ärzte mit Schutzkleidung im OP-Saal

Kernergebnisse des Gutachtens

Das Gutachten schlägt 2.476 Leistungen im Bereich der ambulanten Operationen und stationsersetzenden Eingriffe auf Basis des Katalogs der verschiedenen Operations- und Prozedurenschlüssel (OPS-Kodes) vor. Neu geschaffen wurde der Bereich der stationsersetzenden (z. B. konservativen) Behandlungen. Hier empfiehlt das Gutachten, 65 Fallpauschalen (DRGs) in den AOP-Katalog aufzunehmen. Dazu gehören u. a. strahlentherapeutische DRGs und DRGs im Bereich der nicht-komplexen konservativen Tumorbehandlungen. Für 108 OPS-Kodes aus dem bestehenden Katalog wird empfohlen, gezielt eine Herausnahme aus dem AOP-Katalog zu prüfen, da sie bisher überwiegend stationär erbracht werden.

Basis der Empfehlungen

Die Empfehlungen der Gutachter basieren auf einer Potenzialanalyse von stationsersetzenden Leistungen der Krankenhäuser, die grundsätzlich in einem ambulanten Versorgungssetting durchgeführt werden können. Ergänzt werden die Vorschläge mit einem System einer fallindividuellen Kontextprüfung. Diese soll regelhaft auf Basis routinemäßig erhobener Daten umgesetzt werden und das Streitpotenzial in der Abrechnungsprüfung reduzieren. Die vorgeschlagenen Kontextfaktoren berücksichtigen sowohl patientenbezogene Merkmale, z. B. Nebendiagnosen und Pflegegrad, als auch leistungsbezogene Merkmale, z. B. Beatmung und OP-Komplexität. Das Gutachten schlägt zum einen vor, dass die Merkmale eine stationäre Durchführung von Leistungen rechtfertigen können. Zum anderen können die Merkmale aus Sicht des Gutachtens teilweise als Grundlage für eine Schweregraddifferenzierung in der Vergütung herangezogen werden. (kam)

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