Wissenschaftliche Begleitung geplant
Primäre Aufgabe der Krankenhaus-Kommission ist es laut Bundesgesundheitsminister, schriftliche Stellungnahmen zu einzelnen Fragen der geplanten Krankenhausreform wissenschaftlich zu erarbeiten. Dazu ist bisher wenig an die Öffentlichkeit durchgedrungen. Der erste Schritt wird sein, die inhaltlichen Schwerpunkte und Priorisierungen rund um die Themen der Ambulantisierung und der Krankenhausplanung (Finanzierung, Strukturierung) zu erarbeiten.
Krankenhaus-Kommission ohne direkte Beteiligung der Selbstverwaltung
Eine direkte Beteiligung des GKV-Spitzenverbandes und weiterer Akteure im Gesundheitswesen in der Krankenhaus-Kommission ist nicht vorgesehen. Es ist lediglich geplant, dass der Sachverstand der Selbstverwaltung in Form von Anhörungen eingebunden wird. Diese unzureichende Beteiligung sieht der GKV-Spitzenverband mit Blick auf die Erfolgsaussichten der dringend notwendigen, strukturellen Krankenhausreform kritisch. Die enge Einbeziehung des praktischen Know-hows der für die Ausgestaltung der stationären Versorgung verantwortlichen Selbstverwaltungskörperschaften ist eine Grundvoraussetzung für sachgerechte, praxistaugliche und somit auch erfolgreiche Reformmaßnahmen.
Die Zeit für Reformen drängt
Jetzt wäre es wichtig, die vorgelagerten Reformprojekte noch vor der Sommerpause im parlamentarischen Verfahren anzustoßen, sodass sich die Krankenhaus-Kommission zeitnah ihrer eigentlichen Aufgabe, der Entwicklung von Reformansätzen für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, widmen kann. (rba)