Krankenhäuser

Expertenkommission ohne Verankerung im Gesundheitswesen

Juli 2022

Anfang Mai wurde die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ (Krankenhaus-Kommission) vom Bundesminister für Gesundheit berufen. Ohne Beteiligung der Selbstverwaltung haben die 16 Expertinnen und Experten aus den Bereichen der Versorgung (Pflege und Medizin), der Ökonomie und Rechtswissenschaft die Arbeit aufgenommen. Koordiniert wird das Gremium von Prof. Dr. Tom Bschor, Professor für Psychiatrie und Psychotherapie an der Uniklinik Dresden und Chefarzt der Abteilung für Psychiatrie der Schlosspark-Klinik Berlin. Es gibt viel zu tun, doch die Gesetzentwürfe aus dem Bundesgesundheitsministerium, um die drängendsten Probleme anzugehen, stehen noch aus.

Die Krankenhaus-Kommission soll wissenschaftliche Empfehlungen für die ab 2023 geplante Krankenhausreform erarbeiten. Kurzfristig - so scheint es – begleiten die berufenen Expertinnen und Experten zunächst den anstehenden Gesetzgebungsprozess der im Koalitionsvertrag angekündigten Reformvorhaben für eine Änderung der Finanzierung der Pädiatrie und Geburtshilfe sowie zur Reform der Notfallversorgung. Zentrales Anliegen des GKV-Spitzenverbandes ist es, dass diese Bereiche kurzfristig über Vorhaltepauschalen finanziell gesichert werden. Eine Ausgliederung aus dem DRG-System, die ebenfalls diskutiert wird, wäre der falsche Weg. Bisher ist nicht bekannt, ob einer der genannten Reformvorschläge noch vor der parlamentarischen Sommerpause auf den Weg gebracht wird.

Eine Pflegekraft schiebt einen Patienten im Bett über einen Flur

Wissenschaftliche Begleitung geplant

Primäre Aufgabe der Krankenhaus-Kommission ist es laut Bundesgesundheitsminister, schriftliche Stellungnahmen zu einzelnen Fragen der geplanten Krankenhausreform wissenschaftlich zu erarbeiten. Dazu ist bisher wenig an die Öffentlichkeit durchgedrungen. Der erste Schritt wird sein, die inhaltlichen Schwerpunkte und Priorisierungen rund um die Themen der Ambulantisierung und der Krankenhausplanung (Finanzierung, Strukturierung) zu erarbeiten.

Krankenhaus-Kommission ohne direkte Beteiligung der Selbstverwaltung

Eine direkte Beteiligung des GKV-Spitzenverbandes und weiterer Akteure im Gesundheitswesen in der Krankenhaus-Kommission ist nicht vorgesehen. Es ist lediglich geplant, dass der Sachverstand der Selbstverwaltung in Form von Anhörungen eingebunden wird. Diese unzureichende Beteiligung sieht der GKV-Spitzenverband mit Blick auf die Erfolgsaussichten der dringend notwendigen, strukturellen Krankenhausreform kritisch. Die enge Einbeziehung des praktischen Know-hows der für die Ausgestaltung der stationären Versorgung verantwortlichen Selbstverwaltungskörperschaften ist eine Grundvoraussetzung für sachgerechte, praxistaugliche und somit auch erfolgreiche Reformmaßnahmen.

Die Zeit für Reformen drängt

Jetzt wäre es wichtig, die vorgelagerten Reformprojekte noch vor der Sommerpause im parlamentarischen Verfahren anzustoßen, sodass sich die Krankenhaus-Kommission zeitnah ihrer eigentlichen Aufgabe, der Entwicklung von Reformansätzen für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, widmen kann. (rba)

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