Festlegung von Mindestmengen nur auf Bundesebene möglich
Wie auch für die bereits in der Beratung befindlichen Fehlbildungen so gilt auch für die Ösophagusatresie: Eine starke Fokussierung bedeutet auch, dass es nicht in allen Bundesländern ein Standort für diese Operationen geben kann. Hier zeigt sich, dass die Absicherung der Versorgungsqualität und Behandlungssicherheit bei komplexen Leistungen zu Recht eine Bundesaufgabe ist, für die der GBA zuständig ist. Eine nur auf das jeweilige Bundesland abzielende Krankenhausplanung kann das hier beschriebene Problem nicht lösen, da insgesamt jährlich nur sehr wenige Fälle in ganz Deutschland zu versorgen sind. Insbesondere die seltenen Erkrankungen – zu denen auch alle Fehlbildungen gehören – lassen sich daher auch nicht mit den neuen Leistungsgruppen in angemessener Weise qualitativ absichern. Es sind sehr gut planbare und hochspeziellen Leistungen mit bundesweit sehr geringen Fallzahlen, bei denen es nicht um die Sicherstellung einer „flächendeckenden Versorgung“ geht, sondern um die bestmögliche Versorgung durch erfahrene und auf diese Eingriffe hoch spezialisierte Krankenhäuser.
Am 20. August dieses Jahres hat der Gemeinsame Bundesausschuss seine Beratungen zu dieser neuen Mindestmenge aufgenommen. Das Beratungsverfahren ist aufgrund der notwendigen umfangreichen Recherchen sehr aufwändig, unterliegt aber auch einer gesetzlichen Frist von maximal zwei Jahren. Eine Beschlussfassung wird im Herbst 2028 erwartet; die neue Mindestmenge würde dann zum 1. Januar 2029 in Kraft treten. Hieran schließt sich voraussichtlich eine i. d. R. zweijährige Übergangsfrist an, die es den betroffenen Krankenhäusern erlaubt, ihre Strukturen an die Regelung anzupassen. Eine endgültige Wirksamkeit der Regelung mit dem erhofften Ergebnis der Zentralisierung wäre also ab dem Jahresende 2030 zu erwarten.
Angesichts der Jahrzehnte, in denen Eltern- und Betroffenenverbände unermüdlich auf die Missstände hingewiesen haben, die sich aus dem Fehlen einer auf diese seltenen Erkrankungen spezialisierten Versorgungsstruktur von Fehlbildungen in Deutschland ergeben, ist der Beschluss des GBA ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur bestmöglichen Versorgung der von Fehlbildungen betroffenen Kinder.