Hilfsmittel

Mehrkostenbericht für 2025 – Ein Blick auf die Kompressionstherapie

Oktober 2026

Der aktuelle Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes für das Berichtsjahr 2025 zeigt: Die Mehrkosten der Versicherten für Hilfsmittel sind um 1,13 Milliarden Euro angestiegen, knapp neun Prozent mehr als im Vorjahr. Das heißt: Mehr Menschen haben sich bei ihrer Versorgung mit Hilfsmitteln für ein teureres Produkt entschieden, das die Krankenkasse nicht finanziert. Dennoch erfolgten weiterhin rund vier von fünf aller Hilfsmittelversorgungen ohne Mehrkosten.

Kompressionstherapie: Mehrkosten bei jeder dritten Versorgung

Die Produktgruppe 17 „Hilfsmittel zur Kompressionstherapie“ wird hier genauer betrachtet. Dazu gehören vor allem Kompressionsstrümpfe, die beispielsweise bei Venenerkrankungen oder Lymphödemen eingesetzt werden. Hier zeigt sich: Von insgesamt 3,29 Millionen Versorgungsfällen waren rund 1,09 Millionen mit Mehrkosten verbunden. Damit zahlten Versicherte bei etwa jeder dritten Versorgung freiwillig für eine höherwertige Ausführung oder zusätzliche Ausstattung, die über das medizinisch Notwendige hinausging. Bereits 2024 lag der Anteil der Versorgungen mit Mehrkosten auf einem vergleichbaren Niveau. Die Produktgruppe steht damit für gut 15 Prozent aller Mehrkostenfälle im Hilfsmittelbereich.

In der Summe trugen Versicherte bei Kompressionshilfsmitteln Mehrkosten von rund 35,3 Millionen Euro. Je Versorgung mit Mehrkosten waren es durchschnittlich 33 Euro. Das waren rund ein Euro beziehungsweise etwa drei Prozent mehr als 2024.

Eine Ärztin legt einer Person einen Kompressionstrumpf an

Warum gerade bei Kompressionshilfsmitteln so häufig Mehrkosten entstehen, ist eine gute Frage. Die Statistik zeigt zwar die Höhe der Mehrkosten, nicht aber deren Ursachen. Ob beispielsweise besondere Wünsche der Versicherten oder andere Gründe ausschlaggebend waren, könnten daher nur die Versicherten und die versorgenden Leistungserbringer wie Sanitätshäuser oder Apotheken beantworten.

Mehrkosten ungleich Zuzahlungen

Mehrkosten sind von der gesetzlichen Zuzahlung zu unterscheiden. Diese beträgt - sofern keine Befreiung besteht - grundsätzlich zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Anbieter von Hilfsmitteln, bei Kompressionshilfen in der Regel Sanitätshäuser, müssen stets eine geeignete Versorgung ohne Mehrkosten anbieten. Bevor sich Versicherte für eine höherwertige Ausführung mit Mehrkosten entscheiden, müssen sie transparent über die zusätzlichen Kosten informiert werden. (mwa)

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