Hilfsmittel

Hausnotruf: Neue bundesweite Verträge geschlossen

Mai 2026

Der GKV-Spitzenverband hat neue Verträge über die Versorgung der Versicherten mit Hausnotrufsystemen geschlossen, durch die auch zukünftig bundesweit eine wohnortnahe und qualitätsgesicherte Hausnotrufversorgung sichergestellt wird.

Über Hausnotrufsysteme kann im Notfall ein Alarm abgesetzt werden, der an eine Hausnotrufzentrale weitergeleitet wird. Hausnotrufsysteme tragen daher wesentlich dazu bei, dass Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung verbleiben können. Die neuen Verträge zu Hausnotrufsystemen sind am 1. April 2026 Kraft getreten und haben eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren.

Verträge stellen qualitätsgesicherte Versorgung sicher

Neben der Vereinbarung einer neuen, leistungsgerecht angehobenen Vergütung wurden auch die Vertragsinhalte überarbeitet. Insbesondere haben sich die Vertragspartner auf vereinfachte Regelungen zu den erforderlichen Dokumentationen verständigt. Weitere Regelungen unterstützen die fortschreitende Digitalisierung. Die Vertragsinhalte sowie die monatliche Vergütung stellen somit weiterhin eine qualitätsgesicherte Versorgung nach dem aktuellen pflegerischen und technischen Stand sicher.

Eine ältere Frau sitzt auf dem Sofa. Sie hat einen Notrufknopf in der Hand.

Weitere Leistungserbringer können beitreten

Bei den neuen Verträgen handelt es sich um Beitrittsverträge, denen auch alle anderen Leistungserbringer zu gleichen Bedingungen beitreten können. Auf diese Weise ist eine flächendecke wohnortnahe Versorgung auf Basis der neuen Verträge gewährleistet.

Die neuen Verträge sind auf der Website des GKV-Spitzenverbandes abrufbar. (ewa)

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