Über Hausnotrufsysteme kann im Notfall ein Alarm abgesetzt werden, der an eine Hausnotrufzentrale weitergeleitet wird. Hausnotrufsysteme tragen daher wesentlich dazu bei, dass Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung verbleiben können. Die neuen Verträge zu Hausnotrufsystemen sind am 1. April 2026 Kraft getreten und haben eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren.
Verträge stellen qualitätsgesicherte Versorgung sicher
Neben der Vereinbarung einer neuen, leistungsgerecht angehobenen Vergütung wurden auch die Vertragsinhalte überarbeitet. Insbesondere haben sich die Vertragspartner auf vereinfachte Regelungen zu den erforderlichen Dokumentationen verständigt. Weitere Regelungen unterstützen die fortschreitende Digitalisierung. Die Vertragsinhalte sowie die monatliche Vergütung stellen somit weiterhin eine qualitätsgesicherte Versorgung nach dem aktuellen pflegerischen und technischen Stand sicher.