Ambulante Versorgung

Neue Versorgungspauschale erspart unnötige Arztbesuche

Mai 2026

Ab 1. Juli 2026 gibt es eine neue hausärztliche Versorgungspauschale. Ziel der Regelung ist es, den Patientinnen und Patienten unnötige ärztliche Besuche zu ersparen und hausärztliche Praxen zu entlasten – ohne Abstriche bei der Versorgung. Der GKV-Spitzenverband hatte sich im Vorfeld für die neue Pauschale eingesetzt und begrüßt, dass die Regelung nun in der Versorgung ankommt.

Weniger Pflichtbesuche, mehr Zeit für andere Patientinnen und Patienten

Die hausärztliche Versorgungspauschale, die einmal pro Halbjahr abrechnungsfähig ist, wird die bisherige quartalsweise Chronikerpauschale des EBM in bestimmten Fällen ersetzen: Bisher mussten viele Patientinnen und Patienten ohne medizinisches Erfordernis jedes Quartal in die Praxis kommen. Künftig soll das nicht mehr nötig sein – ein Besuch pro Halbjahr reicht in der Regel aus. So können Hausärztinnen und Hausärzte künftig mehr Zeit für Menschen mit dringendem Behandlungsbedarf aufwenden. Bei medizinischem Erfordernis kann die hausärztliche Praxis auch weiterhin so häufig wie notwendig aufgesucht werden.

Zwei Personen und eine medizinische Fachangestellt stehen am Empfang einer ärztlichen Praxis

Die Pauschale ist abrechenbar bei erwachsenen Versicherten mit bestimmten chronischen Erkrankungen, die zwar dauerhaft Medikamente benötigten, bei denen diese medikamentöse Behandlung aber üblicherweise gut wirkt. Das gilt für Menschen mit Bluthochdruck, bestimmten Fettstoffwechselstörungen, Schilddrüsenerkrankungen oder mit Gicht, sofern sie keine anderen chronischen Erkrankungen haben und sofern sie nur ein Medikament einnehmen müssen. (pg)

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