GKV-Finanzen

Einführung der Lungenkrebs-Früherkennung

Mai 2026

Zum 1. April 2026 wurde eine neue ärztliche Leistung zur Früherkennung von Lungenkrebs für starke Raucherinnen und Raucher eingeführt. Anspruch auf die neue Leistung haben Menschen im Alter von 50 bis 75 Jahren, die aktuell stark rauchen oder in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum stark geraucht haben. Sie können künftig einmal jährlich eine Computertomographie der Lunge mit geringer Strahlendosis durchführen lassen.

Ergibt die Untersuchung einen kontroll- oder abklärungsbedürftigen Befund, besteht bereits vor Ablauf der 12 Monate erneut Anspruch auf eine Folgeuntersuchung. Ziel des Angebots ist es, eine mögliche Krebserkrankung frühzeitig zu erkennen und eine zeitnahe Weiterbehandlung einzuleiten, wodurch sich die Überlebenschancen deutlich verbessern können.

Eine MTA bereitet eine Patientin zur CT-Untersuchung vor

In seiner Entscheidung vom März dieses Jahres hat der Erweiterte Bewertungsausschuss gegen die Stimmen des GKV-Spitzenverbandes die Früherkennungsleistung um rund 30 Prozent höher bewertet als eine vergleichbare MRT-Untersuchung, wenn sie bei einer bestehenden Erkrankung durchgeführt wird. Die präventive Leistung wird also künftig deutlich höher vergütet als die kurative Leistung.

Honorierung setzt falsche Anreize

Durch diese finanzielle Unwucht entsteht aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes die Gefahr falscher Anreize: Da die höher vergütete Früherkennungsleistung finanziell attraktiver ist, könnten Arztpraxen entsprechende Termine bevorzugt vergeben – mit der Folge, dass sich die ohnehin schon langen Wartezeiten für erkrankte Menschen noch weiter verlängern. Zudem zählen radiologische Praxen bereits jetzt zu den einkommensstärksten Facharztgruppen. Es bestand daher kein Anlass, die technischen Leistungsanteile weiter zu erhöhen. (sb)

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