Das Qualitätssystem für die ambulanten Pflegedienste — Teil 1a
Die Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege Teil 1a — Ambulante Pflegedienste sind die Grundlagen für die Prüfung der Qualität der allgemeinen ambulanten Pflege, der außerklinischen Intensivpflege und der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege. Die Qualitätsprüfung umfasst insbesondere die wesentlichen Aspekte des Pflegezustandes (Prozess- und Ergebnisqualität) und kann sich ergänzend auf die Strukturqualität erstrecken.
Prüfung mittels Stichprobenziehung
Neu ist die Zusammensetzung der Stichprobe: Die Prüfung der personenbezogenen Versorgungsqualität erfolgt auf der Grundlage einer Stichprobe von neun Personen. Für die allgemeine ambulante Pflege setzt sich die Stichprobe aus sechs Personen mit spezifischen Personenmerkmalen (Kognition und Mobilität) sowie drei Personen zusammen, die ärztlich verordnete, aufwändige häusliche Krankenpflege erhalten. Die Stichprobe für spezialisierte Pflegedienste, die außerklinische Intensivpflege oder psychiatrisch häusliche Krankenpflege erbringen, wird in Abhängigkeit des prozentualen Anteils der versorgten Personen bestimmt.
Qualitätsaspekte der Qualitätsprüfung allgemeiner ambulanter Pflegedienste und der Spezialdienste für die außerklinische Intensivpflege und die psychiatrisch häusliche Krankenpflege
Das neue Prüfverfahren besteht für die allgemeinen ambulanten Pflegedienste aus drei Bereichen mit 19 Qualitätsaspekten und für die spezialisierten ambulanten Pflegedienste aus einem Bereich mit einem umfassenden Qualitätsaspekt, der alle Leistungen umfasst.
Bereich 1: Unabhängig von vereinbarten Leistungen zu prüfende Aspekte
1.1 Aufnahmemanagement1.2 Erfassung von und Reaktion auf Risiken und Gefahren
1.3 Erfassung von und Reaktion auf Anzeichen einer Destabilisierung der Versorgungssituation
Bereich 2: Versorgung im Rahmen der individuell vereinbarten Leistungen
2.1 Unterstützung im Bereich der Mobilität
2.2 Unterstützung bei Beeinträchtigungen geistiger Fähigkeiten
2.3 Unterstützung im Bereich der Kommunikation
2.4 Unterstützung bei Verhaltensauffälligkeiten und psychischen Problemlagen
2.5 Unterstützung bei der Körperpflege
2.6 Unterstützung bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
2.7 Unterstützung bei der Ausscheidung
2.8 Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens sowie bei der Aufrechterhaltung und Förderung sozialer Kontakte
2.9 Anleitung und Beratung pflegender An- und Zugehöriger zur Verbesserung der Pflegekompetenz
2.10 Anleitung und Beratung der versorgten Person zur Verbesserung der Selbstpflegekompetenz
Bereich 3: Maßnahmen im Rahmen ärztlich verordneter Leistungen
3.1 Ärztlich verordnete Maßnahmen: Medikamente
3.2 Ärztlich verordnete Maßnahmen: Wundversorgung einer chronischen und schwer heilenden Wunde
3.3 Ärztlich verordnete Maßnahmen: Blutzuckermessung
3.4 Ärztlich verordnete Maßnahmen: Injektion
3.5 Ärztlich verordnete Maßnahmen: An- oder Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen bzw. Anlegen/Abnehmen eines Kompressionsverbandes
3.6 Ärztlich verordnete Maßnahmen: Blutdruckmessung
Bereich: Versorgung im Rahmen spezialisierter Leistungen
4.1 Außerklinische Intensivpflege
4.2 Psychiatrische häusliche Krankenpflege
In die Prüfung für die allgemeinen ambulanten Pflegedienste werden alle sogenannten personenbezogenen Qualitätsaspekte einbezogen, die von den pflegebedürftigen Personen in Anspruch genommen werden. Bei den spezialisierten ambulanten Pflegediensten wird ein sogenannter personenbezogener Qualitätsaspekt einbezogen. Für die Bewertung der personenbezogenen Qualitätsaspekte ist ausschlaggebend, wie gut es dem ambulanten Pflegedienst gelungen ist, die pflegebedürftigen Personen in dem jeweiligem Themengebiet zu unterstützen, um die Pflegesituation stabil zu halten. Hierfür wird in den Prüfungen anhand von Leitfragen untersucht, ob es zu Defiziten bei der Versorgung gekommen ist. Dabei werden vier Bewertungskategorien unterschieden:
(A) Kein Defizit
(B) Dokumentationsfehler ohne negative Auswirkungen
(C) Defizit in Form eines Risikos für negative Folgen
(D) Eingetretene negativen Folgen/Schädigung (z. B. Dekubitus)
Für die Qualitätsdarstellung sind die Bewertungskategorien C und D relevant.