Qualitätssicherung

Autorenbeitrag von Dr. Barbara Mittnacht

Neues Qualitätssystem in der ambulanten Pflege

Mai 2026

Am 1. Juli 2026 startet für den Bereich der ambulanten Pflege ein umfassend reformiertes Qualitätssystem. Der Gesetzgeber hatte den Qualitätsausschuss Pflege (QAP) beauftragt, durch wissenschaftliche Projekte neue Prüfverfahren sowie eine Alternative zur bisherigen Darstellung der Qualität von Pflegeeinrichtungen in Form von Pflegenoten zu entwickeln und zu pilotieren. Der Auftrag zur Entwicklung wurde an die Hochschule Osnabrück und an das Institut für Pflegewissenschaft der Universität Bielefeld vergeben. Der Abschlussbericht lag im Dezember 2018 vor. Das IGES Institut hat die entwickelten Instrumente und Verfahren in einer Pilotstudie getestet. Im Fokus der Pilotierung stand vor allem die Untersuchung der Praktikabilität und der Zuverlässigkeit der Instrumente und Verfahren. Der Abschlussbericht lag im August 2020 vor.

Inhalt

Aufgrund von Änderungen in Gesetzen sowie der Ergebnisse aus der Pilotierung bestand die Notwendigkeit, die entwickelten Instrumente und Verfahren für die ambulante Pflege umfangreich anzupassen. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) aus dem Jahr 2019 wurden ambulante Betreuungsdienste als eine neue Versorgungsform gesetzlich zugelassen. Sie erbringen ausschließlich Betreuungsleistungen und Hilfen bei der Haushaltsführung und mussten bei der Entwicklung des neuen Qualitätssystems berücksichtigt werden. Mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) aus dem Jahr 2020 hat der Gesetzgeber die medizinisch-pflegerische Versorgung der außerklinischen Intensivpflege neu geregelt. Damit wurden weitere Grundlagen für die Prüfung und Darstellung der Qualität für die sogenannten ambulanten Spezialdienste geschaffen. Dies sind Dienste, die außerklinische Intensivpflege (AKI) oder psychiatrische häusliche Krankenpflege (PHKP) erbringen.

Nach der Anpassung der Instrumente und der Verfahren schloss sich ein intensiver Evaluationsprozess an. Der QAP hat den Auftrag dafür an das IGES Institut vergeben, das die Instrumente und Verfahren in einer Pilotstudie zusammen mit Pflegediensten, Prüfdiensten und pflegebedürftigen Personen in der Praxis erprobt hat. Der Abschlussbericht lag im August 2023 vor. Auf dieser Grundlage hat der Qualitätsausschuss Pflege die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung (2024) sowie die Vereinbarung zur Qualitätsdarstellung (2026) für die ambulante Pflege beschlossen. Der Medizinische Dienst Bund hat die Richtlinien für die Qualitätsprüfungen in der ambulanten Pflege (2025) erarbeitet, in denen die Anforderungen für die externen Qualitätsprüfungen geregelt sind. Durch die Qualitätsprüfungen soll festgestellt werden, ob die gesetzlichen und vertraglichen Qualitätsanforderungen erfüllt werden. Die genannten Vereinbarungen und Richtlinien sind jeweils in Teil 1a ambulante Pflegedienste und Teil 1b ambulante Betreuungsdienste gegliedert und gelten für das jeweilige Setting.

Das neue Qualitätssystem für die ambulante Pflege

Kernstück des Entwicklungsauftrages war es, ein neues Prüfverfahren zu erarbeiten, das die Anforderungen für die Qualitätsprüfungen nach § 114 ff. SGB XI erfüllt. Die Landesverbände der Pflegekassen erteilen den Auftrag zur Durchführung von Qualitätsprüfungen. Die Medizinischen Dienste (MD) und der PKV-Prüfdienst stellen die bundeseinheitliche Durchführung der Qualitätsprüfungen sicher. Die Prüfergebnisse aus den externen Qualitätsprüfungen bilden die Grundlage für die Qualitätsdarstellung, mit der die Verbraucherinnen und Verbraucher von den Verbänden der Pflegekassen über die Qualität der Pflege informiert werden. Neu ist, dass die Qualitätsprüfungen ab 2026 grundsätzlich zwei Arbeitstage zuvor bei den zu prüfenden Diensten angekündigt werden.

Um die Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Entscheidung für oder gegen einen Anbieterdienst zu unterstützen, werden ihnen ergänzend zu den Ergebnissen aus Qualitätsprüfungen ausgewählte Informationen über die Ausstattung des Dienstes zur Verfügung gestellt. Hierfür hat der QAP auf Grundlage der Empfehlungen des o. g. Abschlussberichts 39 Merkmale in 7 Themenkomplexen für die ambulanten Pflegedienste und 21 Merkmale in 6 Themenkomplexen für die ambulanten Betreuungsdienste vereinbart, zu denen die Dienste in halbjährlichem Abstand Angaben bereitstellen bzw. aktualisieren müssen. Hierzu gehören Angaben zur vertraglich vereinbarten und zur tatsächlich vorhandenen Personalausstattung, also auch Angaben zur Fachkraftquote und zu Mitarbeitenden mit einer Zusatzqualifikation wie z. B. Anästhesie- und Intensivpflege.

Eine Pflegekraft versorgt eine ältere Frau in einem Pflegebett

Die ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste übermitteln diese Angaben an die Datenclearingstelle. Diese bereitet im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen die zur Veröffentlichung vorgesehenen Daten auf und stellt sie im Anschluss den Portalen der Kassenarten (z. B. Pflegelotse, Pflegenavigator, Pflegefinder) zur Verfügung.

Das Qualitätssystem für die ambulanten Pflegedienste — Teil 1a

Die Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege Teil 1a — Ambulante Pflegedienste sind die Grundlagen für die Prüfung der Qualität der allgemeinen ambulanten Pflege, der außerklinischen Intensivpflege und der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege. Die Qualitätsprüfung umfasst insbesondere die wesentlichen Aspekte des Pflegezustandes (Prozess- und Ergebnisqualität) und kann sich ergänzend auf die Strukturqualität erstrecken.

Prüfung mittels Stichprobenziehung

Neu ist die Zusammensetzung der Stichprobe: Die Prüfung der personenbezogenen Versorgungsqualität erfolgt auf der Grundlage einer Stichprobe von neun Personen. Für die allgemeine ambulante Pflege setzt sich die Stichprobe aus sechs Personen mit spezifischen Personenmerkmalen (Kognition und Mobilität) sowie drei Personen zusammen, die ärztlich verordnete, aufwändige häusliche Krankenpflege erhalten. Die Stichprobe für spezialisierte Pflegedienste, die außerklinische Intensivpflege oder psychiatrisch häusliche Krankenpflege erbringen, wird in Abhängigkeit des prozentualen Anteils der versorgten Personen bestimmt.

Qualitätsaspekte der Qualitätsprüfung allgemeiner ambulanter Pflegedienste und der Spezialdienste für die außerklinische Intensivpflege und die psychiatrisch häusliche Krankenpflege

Das neue Prüfverfahren besteht für die allgemeinen ambulanten Pflegedienste aus drei Bereichen mit 19 Qualitätsaspekten und für die spezialisierten ambulanten Pflegedienste aus einem Bereich mit einem umfassenden Qualitätsaspekt, der alle Leistungen umfasst.

Bereich 1: Unabhängig von vereinbarten Leistungen zu prüfende Aspekte

1.1 Aufnahmemanagement1.2 Erfassung von und Reaktion auf Risiken und Gefahren
1.3 Erfassung von und Reaktion auf Anzeichen einer Destabilisierung der Versorgungssituation

Bereich 2: Versorgung im Rahmen der individuell vereinbarten Leistungen

2.1 Unterstützung im Bereich der Mobilität
2.2 Unterstützung bei Beeinträchtigungen geistiger Fähigkeiten
2.3 Unterstützung im Bereich der Kommunikation
2.4 Unterstützung bei Verhaltensauffälligkeiten und psychischen Problemlagen
2.5 Unterstützung bei der Körperpflege
2.6 Unterstützung bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
2.7 Unterstützung bei der Ausscheidung
2.8 Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens sowie bei der Aufrechterhaltung und Förderung sozialer Kontakte
2.9 Anleitung und Beratung pflegender An- und Zugehöriger zur Verbesserung der Pflegekompetenz
2.10 Anleitung und Beratung der versorgten Person zur Verbesserung der Selbstpflegekompetenz

Bereich 3: Maßnahmen im Rahmen ärztlich verordneter Leistungen

3.1 Ärztlich verordnete Maßnahmen: Medikamente
3.2 Ärztlich verordnete Maßnahmen: Wundversorgung einer chronischen und schwer heilenden Wunde
3.3 Ärztlich verordnete Maßnahmen: Blutzuckermessung
3.4 Ärztlich verordnete Maßnahmen: Injektion
3.5 Ärztlich verordnete Maßnahmen: An- oder Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen bzw. Anlegen/Abnehmen eines Kompressionsverbandes
3.6 Ärztlich verordnete Maßnahmen: Blutdruckmessung

Bereich: Versorgung im Rahmen spezialisierter Leistungen

4.1 Außerklinische Intensivpflege
4.2 Psychiatrische häusliche Krankenpflege

In die Prüfung für die allgemeinen ambulanten Pflegedienste werden alle sogenannten personenbezogenen Qualitätsaspekte einbezogen, die von den pflegebedürftigen Personen in Anspruch genommen werden. Bei den spezialisierten ambulanten Pflegediensten wird ein sogenannter personenbezogener Qualitätsaspekt einbezogen. Für die Bewertung der personenbezogenen Qualitätsaspekte ist ausschlaggebend, wie gut es dem ambulanten Pflegedienst gelungen ist, die pflegebedürftigen Personen in dem jeweiligem Themengebiet zu unterstützen, um die Pflegesituation stabil zu halten. Hierfür wird in den Prüfungen anhand von Leitfragen untersucht, ob es zu Defiziten bei der Versorgung gekommen ist. Dabei werden vier Bewertungskategorien unterschieden:

(A) Kein Defizit
(B) Dokumentationsfehler ohne negative Auswirkungen
(C) Defizit in Form eines Risikos für negative Folgen
(D) Eingetretene negativen Folgen/Schädigung (z. B. Dekubitus)

Für die Qualitätsdarstellung sind die Bewertungskategorien C und D relevant.

Qualitätsdarstellung

Die zukünftige Qualitätsdarstellung umfasst ausgewählte Prüfergebnisse aus der allgemeinen ambulanten Pflege, der außerklinischen Intensivpflege und der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege und basiert auf den folgenden zwei Säulen:

  • Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen, für die vom Qualitätsausschuss auch die Bewertungsregeln festgelegt wurden, sowie als zweite Säule die
  • Einrichtungsinformationen mit ausgewählten Strukturmerkmalen, für die keine externe Überprüfung und keine Bewertung erfolgt.

Darstellung der Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen

Die Darstellung der Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen erfolgt auf der Grundlage aller in die Stichprobe einbezogenen Personen zu allen in Anspruch genommenen Qualitätsaspekten. Für die Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen erfolgt gemäß den Empfehlungen des Abschlussberichts eine vierstufige Bewertung von „Keine oder geringe“ bis hin zu „Schwerwiegende Qualitätsdefizite“. Die grafische Darstellung erfolgt in Form von Kästchen.

Bewertungsschema für Ergebnisse in Qualitätsprüfungen

Bewertungsschema für Ergebnisse in Qualitätsprüfungen
Bedeutung der Symbole:
4 von 4 Kästchen: keine oder geringe Qualitätsdefizite,
3 von 4 Kästchen: moderate Qualitätsdefizite
2 von 4 Kästchen: erhebliche Qualitätsdefizite
1 von 4 Kästchen: schwerwiegende Qualitätsdefizite
x: Das Thema konnte bei keiner Person der Stichprobe geprüft werden
Quelle: Büscher und Wingenfeld 2023, Darstellung GKV-Spitzenverband

Die zusammenfassende Bewertung basiert auf der Art und Häufigkeit der bei der Stichprobe festgestellten Defizitkategorien A bis D.

Bewertung auf der Ebene des Pflegedienstes

Von den Ergebnissen der personenbezogenen Stichprobe leitet sich die Gesamtbewertung für jeden Pflegedienst ab.

Form der Qualitätsdefizite (A- bis D-Wertungen)
Personenebene:
A = Keine Auffälligkeiten oder Defizite,
B = Auffälligkeiten ohne Risiko oder negative Folgen,
C = Defizit mit Risiko negativer Folgen,
D = Defizit mit eingetretenen negativen Folgen.
Für die Qualitätsdarstellung sind die Bewertungskategorien C und D relevant.
Einrichtungsebene (Qualitätsdarstellung):
bei 0–1 Fällen mit C-/D-Wertung und 0 Fällen mit D-Wertung: keine oder geringe Qualitätsdefizite,
bei 2–3 Fällen mit C-/D-Wertung und 1 Fall mit D-Wertung: moderate Qualitätsdefizite,
bei 4 Fällen mit C-/D-Wertung und 2–3 Fällen mit D-Wertung: erhebliche Qualitätsdefizite,
bei 5x Fällen mit C-/D-Wertung und 4+ Fällen mit D-Wertung: schwerwiegende Qualitätsdefizite.
Quelle: Medizinischer Dienst Bund 2026, Darstellung GKV-Spitzenverband

Zuordnung Defizitarten A-D in zusammenfassender Bewertung (MD 2026)

Neben der zusammenfassenden vierstufigen Bewertung wird ergänzend abgebildet, bei wie vielen der in die Stichprobe einbezogenen Person jeweils welche Form der Qualitätsdefizite (A- bis D-Wertungen) festgestellt wurde.

Informationen über Ausstattungsmerkmale der ambulanten Pflegedienste

Neben der Darstellung der Prüfergebnisse aus den personenbezogenen Prüfungen werden den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch ausgewählte Strukturmerkmale zur Verfügung gestellt.

Übersicht Themenbereiche ambulante Pflegedienste

  • Allgemeine Informationen über den Pflegedienst
  • Weitere Informationsmöglichkeiten über das Leistungsspektrum des Pflegedienstes
  • Leistungen und Angebote
  • Weitere Versorgungsschwerpunkte
  • Angebote für An- und Zugehörige
  • Fremdsprachenkenntnisse
  • Personelle Ausstattung

Das neue Qualitätssystem für die ambulanten Betreuungsdienste — Teil 1b

Die Qualitätsprüfungs-Richtlinien Teil 1b — Ambulante Betreuungsdienste beziehen sich auf Dienste, die ausschließlich Betreuungsleistungen und Hilfen bei der Haushaltsführung anbieten. Die Qualitätsprüfung umfasst insbesondere, wie gut die versorgte Person bei der Bewältigung und Gestaltung ihres alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld unterstützt wird.

Prüfung mittels Stichprobenziehung

Die Personenstichprobe für die ambulanten Betreuungsdienste wird aus sechs Personen per Zufallsstichprobe bestimmt, die Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen.

Qualitätsaspekte der Qualitätsprüfung ambulanter Betreuungsdienste

Das neue Prüfverfahren für die ambulanten Betreuungsdienste besteht aus vier Qualitätsaspekten.

1 Aufnahmemanagement
2 Erfassung von und Reaktion auf Risiken und Gefahren
3 Erfassung von und Reaktion auf Anzeichen einer Destabilisierung der Versorgungssituation
4 Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens sowie bei der Aufrechterhaltung und Förderung sozialer Kontakte

In die Prüfung für die ambulanten Betreuungsdienste werden diejenige Qualitätsaspekte, die von den pflegebedürftigen Personen in Anspruch genommen werden, einbezogen. Bewertet wird, ob der Betreuungsdienst Risken und Gefahren wie z. B. Sturzrisiko erkannt hat. Hierfür wird in den Prüfungen anhand von Leitfragen untersucht, ob es zu Defiziten bei der Betreuung gekommen ist. Dabei werden vier Bewertungskategorien unterschieden:

(A) Kein Defizit
(B) Dokumentationsfehler ohne negative Auswirkungen
(C) Defizit in Form eines Risikos für negative Folgen
(D) Eingetretene negative Folge/Schädigung (z. B. die Anzeichen einer Destabilisierung der Situation nicht erkannt wurden)

Für die Qualitätsdarstellung sind die Bewertungskategorien C und D relevant.

Qualitätsdarstellung

Die Qualitätsdarstellung für ambulante Betreuungsdienste umfasst die Prüfergebnisse aus der Qualitätsprüfung und basiert auf den folgenden zwei Säulen:

  • Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen, für die vom Qualitätsausschuss auch die Bewertungsregeln festgelegt wurden, sowie als zweite Säule die
  • Einrichtungsinformationen mit ausgewählten Strukturmerkmalen, für die keine externe Überprüfung und keine Bewertung erfolgt.

Darstellung der Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen

Die Darstellung der Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen erfolgt auf Grundlage aller in die Stichprobe einbezogenen Personen zu allen in Anspruch genommen Qualitätsaspekten. Für die Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen erfolgt gemäß den Empfehlungen des Abschlussberichts eine vierstufige Bewertung von „Keine oder geringe“ bis hin zu „Schwerwiegende Qualitätsdefizite“. Die grafische Darstellung erfolgt in Form von Kästchen.

Bewertungsschema für Ergebnisse in Qualitätsprüfungen
Bedeutung der Symbole:
4 von 4 Kästchen: keine oder geringe Qualitätsdefizite,
3 von 4 Kästchen: moderate Qualitätsdefizite
2 von 4 Kästchen: erhebliche Qualitätsdefizite
1 von 4 Kästchen: schwerwiegende Qualitätsdefizite
x: Das Thema konnte bei keiner Person der Stichprobe geprüft werden
Quelle: Büscher und Wingenfeld 2023, Darstellung GKV-Spitzenverband

Die zusammenfassende Bewertung basiert auf der Art und Häufigkeit der bei der Stichprobe festgestellten Defizitkategorien A bis D.

Bewertung auf der Ebene des Betreuungsdienstes

Von den Ergebnissen der personenbezogenen Stichprobe leitet sich die Gesamtbewertung für jeden Betreuungsdienst ab.

Form der Qualitätsdefizite (A- bis D-Wertungen)
Personenebene:
A = Keine Auffälligkeiten oder Defizite,
B = Auffälligkeiten ohne Risiko oder negative Folgen,
C = Defizit mit Risiko negativer Folgen,
D = Defizit mit eingetretenen negativen Folgen.
Für die Qualitätsdarstellung sind die Bewertungskategorien C und D relevant.
Einrichtungsebene (Qualitätsdarstellung):
bei 0–1 Fällen mit C-/D-Wertung und 0 Fällen mit D-Wertung: keine oder geringe Qualitätsdefizite,
bei 2–3 Fällen mit C-/D-Wertung und 1 Fall mit D-Wertung: moderate Qualitätsdefizite,
bei 4 Fällen mit C-/D-Wertung und 2–3 Fällen mit D-Wertung: erhebliche Qualitätsdefizite,
bei 5x Fällen mit C-/D-Wertung und 4+ Fällen mit D-Wertung: schwerwiegende Qualitätsdefizite.
Quelle: Medizinischer Dienst Bund 2026, Darstellung GKV-Spitzenverband

Zuordnung Defizitarte A-D in zusammenfassender Bewertung (MD 2026)

Neben der zusammenfassenden vierstufigen Bewertung wird ergänzend abgebildet, bei wie vielen der in die Stichprobe einbezogenen Personen jeweils welche Form der Qualitätsdefizite (A- bis D-Wertungen) festgestellt wurden.

Informationen über Ausstattungsmerkmale der ambulanten Betreuungsdienste

Neben der Darstellung der Prüfergebnisse aus den personenbezogenen Prüfungen, werden den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch ausgewählte Strukturmerkmale zur Verfügung gestellt.

Übersicht Themenbereiche ambulante Betreuungsdienste

  • Allgemeine Informationen über den Betreuungsdienst
  • Weitere Informationsmöglichkeiten über das Leistungsspektrum des Betreuungsdienstes
  • Leistungen und Angebote
  • Angebote für An- und Zugehörige
  • Fremdsprachenkenntnisse
  • Personelle Ausstattung

Eignung des neuen Verfahrens

Mit dem neuen Qualitätssystem liegt ein wissenschaftlich entwickeltes Prüfverfahren vor, das bei der Qualitätsbetrachtung die zentralen Themen der Versorgung der pflegebedürftigen Personen in den Mittelpunkt stellt. Neu ist, dass erstmals für ambulante Betreuungsdienste und für die Spezialdienste außerklinische Intensivpflege und psychiatrische häusliche Krankenpflege eine Veröffentlichung der Prüfergebnisse geschaffen wurde.

Die Neuausrichtung des Systems, bei denen die Versorgungsqualität bzw. Betreuungsqualität im Fokus der Qualitätsbetrachtung steht, wird von allen Beteiligten begrüßt.

Den Prüfinstitutionen steht ein reformiertes Prüfsystem zur Verfügung, das insbesondere die Prozess- und Ergebnisqualität bewertet. Zukünftig ist für die Qualitätsbeurteilung entscheidend, wie gut der Dienst auf die Bedürfnisse und Bedarfe der Versicherten eingegangen ist. Bewertet wird die tatsächlich vorgefundene Pflegesituation. Dies soll dazu beitragen, dass die versorgten Personen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können.

Mit den Ergebnissen der unabhängigen Qualitätsprüfungen steht den Landesverbänden der Pflegekassen eine geeignete Grundlage für die Beurteilung der Qualität zur Verfügung. Sie können auf dieser Grundlage die Veröffentlichung der Ergebnisse vornehmen und den Diensten ggf. Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung auferlegen.

Über die Autorin

Dr. Barbara Mittnacht

Dr. Barbara Mittnacht, die Autorin des Artikels

Dr. Barbara Mittnacht ist Referentin im Referat Pflegeversicherung in der Abteilung Pflege beim GKV-Spitzenverband.

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