Was wurde geregelt?
Die Rahmeninhalte der folgenden drei Weiterbildungen wurden angepasst:
- Gerätegestütze Krankengymnastik (KG-Gerät)
- Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE) - bisher Manuelle Lymphdrainage (MLD)
- Manuelle Therapie (MT)
Die Vertragspartner haben die Zugangsvoraussetzungen und Durchführung der Weiterbildungen verbessert, z. B. in dem
- Inhalte modernisiert wurden: Die Vertragspartner haben sich auf die Formulierung von kompetenzorientierten Lernzielen überwiegend anhand des therapeutischen Prozesses geeinigt.
- Theoretische Inhalte können zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen im digitalen Format vermittelt werden.
- Die Rolle der ärztlichen Profession im Setting der Weiterbildung wurde angepasst. Zukünftig ist keine ärztliche Leitung des Weiterbildungsträgers mehr notwendig und in den Prüfungskommissionen ist keine ärztliche Fachlehrkraft mehr notwendig. Zudem wurde der ärztlich-theoretische Unterricht reduziert.
Die neuen Weiterbildungsregelungen gelten ab dem 1. Juni 2026 und sind nach einer Übergangsfrist ab 1. Juni 2027 verbindlich anzuwenden. Weiterbildungseinrichtungen haben somit bis 31. Mai2027 Zeit, die an die neuen Anforderungen angepassten Curricula den zur Prüfung und Freigabe bei dem zuständigen Verband der Ersatzkassen einzureichen. Für bisher erworbene Zertifikate in den Weiterbildungen und für die Fachlehrqualifikation sowie erteilte Abrechnungserlaubnisse ist der Bestandsschutz sichergestellt.
Zu den Inhalten der Weiterbildungen für die spezielle Krankengymnastik bei Erkrankungen des zentralen Nervensystems (KG-ZNS Kinder und Erwachsene) sind die Vertragspartner nach § 125 Abs. 1 SGB V aktuell noch im Gespräch. Die bisherige Anlage 7 gilt für diese Weiterbildungen noch so lange fort, bis auch hierzu neue Weiterbildungsinhalte vereinbart worden sind.
Fazit
Die Anlage 7 zum Vertrag nach § 125 SGB V ist ein zentrales Instrument zur Qualitätssicherung. Sie schafft bundesweit einheitliche Standards für Weiterbildungen und Zertifikatsleistungen in der Physiotherapie und definiert die Verfahren zur Erteilung einer Abrechnungserlaubnis. Mit der Aktualisierung wurde v.a. der aktuelle fachliche Stand berücksichtigt und Verbesserungen für den Zugang und die Durchführung von Weiterbildungen angestrebt.
Dies ist nur ein kleiner Schritt für die Erhöhung der Qualität und Berufsattraktivität in der Physiotherapie. Ein weiterer wichtiger und notwendiger Schritt wäre die schon mehrfach vom Bundesministerium für Gesundheit angekündigte Novellierung der Berufsgesetze. Nur mit einer Anpassung der Kompetenzinhalte in der Ausbildung an den aktuellen medizinischen und therapeutischen Stand wird sich die qualitative Leistungserbringung nachhaltig erneuern und verbessern lassen. (kwi/chq)