Impuls aus der Spitze: Die Vorstandskolumne

von Dr. Martin Krasney

Digitalisierung muss Versorgung verbessern

Mai 2026

Mit der flächendeckenden Anlage der elektronischen Patientenakte (ePA) durch die Krankenkassen ist ein zentraler Meilenstein der Digitalisierung im Gesundheitswesen erreicht – Ärztinnen und Ärzte konnten erste Erfahrungen mit der ePA machen. Damit ist die Grundlage für eine bessere, vernetzte Versorgung gelegt. Nun beginnt die nächste Phase: Es geht darum, tatsächliche Mehrwerte der ePA zu schaffen, damit die Digitalisierung spürbar in der Versorgung ankommt. Maßstab ist dabei stets der konkrete Versorgungsnutzen entlang der Patient Journey.

Chancen auf echten Mehrwert für Versicherte

Die in der Digitalstrategie des BMG beabsichtigte Weiterentwicklung der ePA als Herzstück eines digitalen Versorgungsökosystems begrüßen wir. Ihr Potenzial entfaltet sie erst durch eine intensive Nutzung. Dafür brauchen wir konkrete Anwendungsmöglichkeiten mit echtem Mehrwert für Versicherte und eine konsequente Befüllungspflicht – denn eine leere Akte hilft niemandem. Auch die künftige Einbindung der ePA im Zuge der qualitätsgesicherten Ersteinschätzung, elektronischen Überweisung und digitalen Terminvergabe werden den Versicherten einen echten Mehrwert bieten. Dabei handelt es sich um Instrumente für mehr Qualität, Transparenz, höhere Patientensicherheit und eine bessere Steuerung in die richtige Versorgungsschiene.

So viel Einheitlichkeit wie nötig – so viel Wettbewerb wie möglich

Entscheidend ist der Ordnungsrahmen: Notwendig sind einheitliche Standards. Der Ordnungsrahmen muss jedoch genug Raum für einen echten Wettbewerb um die beste Lösung lassen. Krankenkassen müssen eigene digitale Angebote für ihre Versicherten entwickeln können, um den in der ePA angelegten Mehrwert auszuschöpfen. Gleichzeitig bietet Digitalisierung die Chance, Prozesse zu vereinfachen und Bürokratie spürbar zu reduzieren – vorausgesetzt, Rechtsgrundlagen, Einwilligungs- und Datenschutzprozesse sowie Standards werden durchgängig praxistauglich ausgestaltet.

Digitalisierung kann Qualität verbessern – aber nur, wenn wir sie konsequent an Nutzen, Evidenz und Verlässlichkeit ausrichten.

Zur Person

Dr. Martin Krasney

Dr. Martin Krasney, Vorstand beim GKV-Spitzenverband

Dr. Martin Krasney ist seit dem 1. März 2025 Mitglied des Vorstandes beim GKV-Spitzenverband. Zuvor war er Partner und Rechtsanwalt in der Strategie- und Rechtsberatung Dierks+Company.

Bis zum Sommer 2024 war er bereits seit Beginn der Aufbauphase 2008 als Leiter der Rechtsabteilung beim GKV-Spitzenverband beschäftigt.

In den Jahren davor war der promovierte Jurist und Bankkaufmann unter anderem als Justiziar beim BKK Bundesverband sowie in verschiedenen Rechtsanwaltssozietäten tätig.

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