Verwässerung der Reform zeichnet sich ab
Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes sind viele der Änderungen durch das KHAG kritisch zu sehen, da es mehr als fraglich ist, ob mit den Anpassungen das angestrebte Ziel bei der Modernisierung der Krankenhausstrukturen erreicht werden kann. Statt einer konsequenten Fortschreibung der zentralen Qualitätsziele zeichnet sich eine Verwässerung der Reform ab. Insbesondere die vorgesehenen weitreichenden Ausnahmeregelungen eröffnen eine Aushebelung von Qualitätskriterien, was langfristig die Patientensicherheit gefährdet und ineffiziente, teilweise qualitätsbezogen unzureichende Strukturen fortbestehen lässt. Die mit dem KHAG erfolgten Lockerungen setzen falsche Anreize und schwächen die intendierte Qualitätsorientierung. Positiv ist, dass nun der Bund die hälftige Finanzierung des Transformationsfonds übernimmt und dies nicht den Beitragszahlenden aufbürdet.
Die Krankenhausversorgung in Deutschland steht weiterhin vor tiefgreifenden Herausforderungen. Die Modernisierung und Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft ist zweifellos notwendig, damit eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Versorgung für alle Versicherten bundesweit sichergestellt bleibt. Der GKV-Spitzenverband setzt sich nachdrücklich für eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung dieses essenziellen Versorgungsbereichs ein. Dabei muss der Fokus im Sinne der Patientinnen und Patienten auf der Verbesserung der Behandlungsqualität und der Sicherstellung von Versorgungsstandards liegen. (ukh)