Krankenhaus

Was bleibt von der Krankenhausreform?

Mai 2026

Nach dem Bundestag beschloss Ende März auch der Bundesrat final das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) – der vorläufige Abschluss von fast zwei Jahren gesetzgeberischer Arbeit an der Krankenhausreform. Der GKV-Spitzenverband zieht eine gemischte Bilanz.

Die Basis der aktuellen Krankenhausreform wurde Ende 2024 mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) geschaffen. Die damit eingeführten Leistungsgruppen mit den dahinterliegenden Qualitätskriterien stellen das Grundgerüst der Reform dar. Die Krankenhausplanung der Bundesländer soll sich künftig ebenso wie die Krankenhausfinanzierung an der Leistungsgruppenstruktur orientieren. Bei der Finanzierung ist mit der Einführung der Vorhaltefinanzierung ebenfalls eine wesentliche Neuerung vorgesehen. Darüber hinaus sah der Gesetzgeber einen Transformationsfonds vor, der die Umstrukturierungen in den kommenden 10 Jahren mit 50 Milliarden Euro begleiten soll. Die damaligen Pläne sahen vor, dass er zur Hälfte von den Ländern und zur anderen Hälfte aus Beitragsgeldern der GKV finanziert werden sollte.

Schwarz-Rot bringt zahlreiche Änderungen ein

Nach den vorgezogenen Bundestagswahlen verständige sich die neue Regierung im Koalitionsvertrag auf eine zeitnahe Weiterentwicklung der Krankenhausreform. Eine Vielzahl der KHVVG-Regelungen sollten demnach überarbeitet werden. Neben Anpassungen der Finanzierung des Transformationsfonds verständigten sich die Koalitionsparteien darauf, dass Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten bei der Erfüllung der Qualitätskriterien erweitert werden. Zudem sollte es zu einer Verschiebung der Fristen für die Einführung der Vorhaltefinanzierung kommen. Diese Änderungen brachte das Bundesgesundheitsministerium in Form des KHAG in den Gesetzgebungsprozess ein, der anschließend intensiv im Bundestag, mit den Bundesländern und von den Selbstverwaltungspartnern diskutiert wurde. Bis zuletzt wurde um einen Kompromiss gerungen.

Ein Krankenhausflur. Ein Arzt spricht mit einer Patientin im Rollstuhl, ein Pfleger schiebt ein Krankenhausbett.

Verwässerung der Reform zeichnet sich ab

Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes sind viele der Änderungen durch das KHAG kritisch zu sehen, da es mehr als fraglich ist, ob mit den Anpassungen das angestrebte Ziel bei der Modernisierung der Krankenhausstrukturen erreicht werden kann. Statt einer konsequenten Fortschreibung der zentralen Qualitätsziele zeichnet sich eine Verwässerung der Reform ab. Insbesondere die vorgesehenen weitreichenden Ausnahmeregelungen eröffnen eine Aushebelung von Qualitätskriterien, was langfristig die Patientensicherheit gefährdet und ineffiziente, teilweise qualitätsbezogen unzureichende Strukturen fortbestehen lässt. Die mit dem KHAG erfolgten Lockerungen setzen falsche Anreize und schwächen die intendierte Qualitätsorientierung. Positiv ist, dass nun der Bund die hälftige Finanzierung des Transformationsfonds übernimmt und dies nicht den Beitragszahlenden aufbürdet.

Die Krankenhausversorgung in Deutschland steht weiterhin vor tiefgreifenden Herausforderungen. Die Modernisierung und Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft ist zweifellos notwendig, damit eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Versorgung für alle Versicherten bundesweit sichergestellt bleibt. Der GKV-Spitzenverband setzt sich nachdrücklich für eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung dieses essenziellen Versorgungsbereichs ein. Dabei muss der Fokus im Sinne der Patientinnen und Patienten auf der Verbesserung der Behandlungsqualität und der Sicherstellung von Versorgungsstandards liegen. (ukh)

Bleiben Sie auf dem Laufenden