Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) schafft die Basis für das FDZ Gesundheit zum einen durch das Bereitstellen ihrer umfassenden Abrechnungsdaten über die Datensammelstelle im GKV-Spitzenverband und zum anderen dadurch, dass sie das Forschungsdatenzentrum finanziert.
Erste Anträge aus der GKV liegen vor
Der GKV-Spitzenverband hat diese neue Möglichkeit früh genutzt. Der erste vom FDZ Gesundheit abschließend bearbeitete Antrag stammt vom GKV-Spitzenverband. Dabei wurden im Bereich psychischer Erkrankungen und Verhaltensstörungen versorgungsbezogene Strukturen analysiert, um Rückschlüsse für die Anwendung von digitalen Gesundheitsanwendungen zu ziehen. Weitere Anträge befassen sich beispielsweise mit dem Telemonitoring bei Herzinsuffizienz, Alkoholvergiftungen bei Kindern und Jugendlichen und neue Behandlungsarten im Bereich Kardiologie.