Richtlinie
Mehr Früherkennung für Kinder
In der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres geregelt. Mit mehreren Änderungsbeschlüssen hat der Gemeinsame Bundesausschuss 2016 die Überarbeitung der ärztlichen Untersuchungen U1 bis U9 abgeschlossen und die Kinder-Richtlinie neu gefasst. Das Screening auf Mukoviszidose wurde neu aufgenommen.