Personalausstattungsrichtlinie

Mindest-Personalanforderungen in der stationären Psychiatrie und Psychosomatik werden neu festgelegt

Juni 2017

Das ist in den westlichen Industrienationen einmalig: Ausschließlich in Deutschland gibt es eine Psychiatrie-Personalverordnung. Hier ist gesetzlich festgelegt, wieviel Personal pro Patient im Krankenhaus vorhanden sein muss – seien es Pflegende, Ärzte, Sozialarbeiter, Psychologen oder Spezialtherapeuten.

Doch die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) ist inzwischen über 25 Jahre alt. Deshalb hat der Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, eine neue Personalausstattungsrichtlinie mit Mindestanforderungen zu erarbeiten, die den heutigen Erfordernissen gerecht wird. Aber was hat sich genau geändert in der stationären Behandlung psychisch Kranker? Welche Berufsgruppen sind heute tätig, was tun sie bei welchen Patienten – und wie zeitaufwändig ist dies?

Wissenschaftliche Studie zur Personalausstattung

Um eine aktuelle, einheitliche und umfassende Datenbasis zur Personalausstattung und den Tätigkeiten des Personals sowie den Zeitaufwänden in den psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung zu schaffen, hat der G-BA eine Wissenschaftlergruppe mit entsprechenden Forschungsarbeiten beauftragt. Unter der Leitung von Prof. Hans-Ulrich Wittchen von der Gesellschaft für Forschungs- und Wissenstransfer der Technischen Universität Dresden mbH erstellt die Forschungsgruppe eine deutschlandweite, repräsentative Studie. Solche Vor-Ort-Daten wurden letztmalig bei der Erstellung der Psych-PV vor 25 Jahren erhoben – sie bilden die aktuelle Versorgungs- und Therapierealität somit längst nicht mehr ab.

Ärztin und Patientin in der Psychiatrie (Symbolbild)

Für Studienerfolg ist Kooperation der Krankenhäuser nötig

Das Brett, das hier gebohrt wird, ist dick – und die Teilnahme der Krankenhäuser an der Studie ist freiwillig. Ohne sie kann es aber keinen Erfolg geben. Der G-BA hat deshalb die betroffenen Verbände und Fachgesellschaften um Unterstützung gebeten. Dort war zunächst Skepsis bezüglich der Verwendung der Daten vorhanden. Größte Befürchtung der Kritiker: Dass der von den Wissenschaftlern vorgefundene Ist-Zustand in den Krankenhäusern vom G-BA zum Soll-Zustand erklärt werden würde. Dann hätte die Qualität nicht automatisch gewonnen.

Befragung von Fachexperten

Solchen Befürchtungen ist der G-BA mit einem sogenannten Experten-Prozess entgegengetreten. In strukturierten Fachgesprächen werden Experten befragt, wieviel und welches Personal ihrer Ansicht nach für eine leitliniengerechte Behandlung der Patienten notwendig ist – und was sich zur Psych-PV vor 25 Jahren geändert hat. Erste Gespräche zur Behandlung depressiver Patienten und zur Behandlung psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher haben bereits stattgefunden. Angehört werden zunächst Ärzte, Pflegende und Psychotherapeuten - auch Betroffene und Angehörige kommen zu Wort.

Richtlinie zu Mindestanforderungen soll 2020 in Kraft treten

Am Ende des expertengestützten Prozesses wird der G-BA dann die neuen Mindestanforderungen an die Personalausstattung zum 1. Januar 2020 normativ festlegen. Mit den erhobenen Studiendaten wird dieser Prozess unterstützt. Positiv ist, dass die Krankenhäuser diese Chance erkannt haben und sich inzwischen aktiv daran beteiligen. Ziel allen Bemühens ist damals wie heute die Sicherung der Versorgungsqualität und die Anpassung an den aktuellen wissenschaftlichen Stand.

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