Qualitätssicherung
Licht ins Dunkel
Transparenz in der Versorgung der sehr kleinen Frühgeborenen
Durch Neuerungen in der „Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene“ (QFR-RL) wird erstmals Transparenz über die Erfüllung der normierten Personalvorgaben auf nationaler Ebene hergestellt. Am 15. Dezember 2016 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine weitere Übergangsregelung zur Erfüllung der verpflichtenden Personalanforderungen an die Intensivpflege in Perinatalzentren beschlossen (G-BA, 2016). Bereits in der Vergangenheit gab es Beschlüsse zu Personalvorgaben beim Pflegepersonal mit jeweils langen Übergangszeiträumen, die immer wieder abgeschwächt werden mussten, da die Krankenhäuser beklagten, diese Anforderungen nicht erfüllen zu können. Zum Schutz der sehr kleinen Frühgeborenen hat der G-BA schon seit 2006 Mindestanforderungen für das Pflegepersonal in Form einer „Fachquote“ an deutschen Krankenhäusern in seiner Richtlinie definiert (G-BA, 2005). Im Jahr 2014 wurden diese Vorgaben dann noch um einen „Pflegeschlüssel“ für die intensivpflichtigen Kinder in Perinatalzentren Level 1 und Level 2 ergänzt. Für die Erfüllung der Fachquote stand den Krankenhäusern bisher ein Übergangszeitraum von insgesamt elf Jahren (01/2006 bis 01/2017) zur Verfügung. Für die Umsetzung der konkreten Vorgabe des Pflegeschlüssels, d. h. um die benötigten Fachkräfte auszubilden und aufzustocken, wurde den Krankenhäusern ein Zeitraum von drei Jahren (01/2014 bis 01/2017) eingeräumt. Transparenz über die tatsächliche Personalausstattung sowie über die Erfüllung der anderen Anforderungen der Richtlinie bestand bisher nicht, sodass außer den Einlassungen der Krankenhäuser keine belastbaren Informationen vorliegen, wie die Situation in den Perinatalzentren wirklich ist und wo die Probleme bei der Umsetzung zu lokalisieren sind.
Es ist daher sehr zu begrüßen, dass mit der zuletzt im Dezember 2016 vom G-BA getroffenen Übergangsregel zur Erfüllung der verpflichtenden Personalanforderungen an die Intensivpflege in Perinatalzentren diesmal Bedingungen für das einzelne Perinatalzentrum vorgegeben worden sind, die hoffentlich Licht ins Dunkel bringen werden: Von der neuen Übergangsregelung darf nur Gebrauch machen, wer sich zum Abschluss einer konkreten Zielvereinbarung auf Landesebene bereit erklärt. Zusätzlich wird der G-BA eine Strukturabfrage bei allen Perinatalzentren durchführen, um als Normgeber eigene, belastbare Erkenntnisse über den Ist-Zustand der Erfüllung der Personalvorgaben zu gewinnen.
Vor dem Hintergrund dieser aktuellen Änderungen der QFR-Richtlinie soll nachfolgend die Geschichte der Anstrengungen der letzten zehn Jahre skizziert werden, hohe Qualitätsstandards für die vulnerable Patientengruppe der Früh- und Reifgeborenen zu etablieren. Eine weitere Übergangsregelung ohne konkrete Verpflichtung, die für die Versorgung der kleinen Patientinnen und Patienten erforderlichen Verbesserungen endlich anzugehen, war aus Sicht der GKV untragbar. Transparenz zur Umsetzung der Richtlinie in der Realität ist schon lange überfällig.
Inhalt
- Hohe Qualitätsstandards für die frühgeborenen Kinder notwendig
- Neuregelung der „Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL)“ im Jahr 2014
- Schwierigkeiten in der Umsetzung und weitere Abschwächung der Anforderungen
- 2016: Wir schaffen es immer noch nicht! – Und jetzt?
- Fehlende Transparenz als Hindernis zur Findung einer nachhaltigen Problemlösung
- Lösungsansatz Dezember 2016: Es muss Licht ins Dunkel kommen!
- Endlich auf dem Weg zu mehr Transparenz
- Literaturverzeichnis